Landkrankenhäuser

Auf ambulante Partner angewiesen

Kleine Landkrankenhäuser haben es schwer. Ohne eine engere Verzahnung mit dem ambulanten Bereich wird es in Zukunft nicht gehen. Dafür müssten Kliniken und niedergelassene Ärzte, vertreten von KBV und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), gegenseitige Vorbehalte aber erst einmal abbauen.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:

BERLIN. Wenn kleine Kliniken an ihren Standorten erhalten werden sollen, wird dies nicht ohne eine irgendwie geartete Zusammenarbeit mit dem ambulanten Bereich funktionieren. Im Grunde waren sich, zumindest in dieser Hinsicht, alle Diskussionsteilnehmer einig. Um die Zukunft der Landkrankenhäuser und die Sicherstellung der Versorgung ging es unter anderem auf der 2. Konferenz der Arbeitsgemeinschaft "Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg" (IGiB) in Berlin.

Wie es gehen könnte, zeigte Lutz Freiberg von der IGiB anhand des Projekts "Strukturmigration im Mittelbereich Templin", das vom Innovationsfonds gefördert wird. Dessen Kernpunkt: der Aufbau eines ambulant-stationären Zentrums, "das keine klassische Klinik und kein klassisches MVZ, sondern irgendwas dazwischen sein wird", wie Freiberg berichtete.

Wichtig sei es in Gegenden wie der Uckermark, in der bald jeder zweite Bürger über 65 Jahre alt ist, wohnortnahe stationäre und ambulante Angebote zu etablieren. Das sei auf lange Sicht billiger, als Patienten wohnortfern stationär zu versorgen. Freiberg betonte, dass dazu eine Landeskrankenhausplanung mit Regionalbezug notwendig sei.

Ländern Eingriffsrechte geben

Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer, bezeichnete die ASV-Prinzipien als ideale Blaupause, sie müssten aktiv gelebt werden. Für eine sinnvolle Gestaltung der Versorgung, die ambulante und stationäre Angebote berücksichtige, sei es aber auch nötig, den Ländern Eingriffsrechte in die Bedarfsplanung zu geben. Baum forderte zudem eine Reform der ambulanten Vergütung. Im Übrigen vertrat der DKG-Hauptgeschäftsführer den Standpunkt, dass es derzeit nicht zu viele Kliniken in Deutschland gebe. "Das zeigt die Grippewelle, durch die viele Patienten in den Krankenhäusern auf den Gängen liegen müssen", so Baum.

Durch das Verfassungsgebot, möglichst gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen, genießen die Krankenhäuser nach Ansicht Baums eine besondere Stellung. Sie gehörten zum Kern der unverzichtbaren Daseinsvorsorge. "Das stellt die Kliniken an etwas vorgerücktere Stelle als die niedergelassenen Ärzte", so Baum.

Naturgemäß plädierte Bernhard Gibis, Dezernatsleiter in der KBV, dafür, den anstehenden Strukturwandel "von der ambulanten Seite zu denken". Elektive Leistungen der Krankenhäuser sollten an ausgewählten Standorten konzentriert und "alternativlose Standorte" gefördert werden. Belegärztliche Strukturen könnten Standorte sichern. "Vertragsärztliche Potenziale müssen genutzt werden", so Gibis.

"Nicht jedes kleine Haus mit weniger als 150 Betten ist überflüssig", sagte Ulrich Orlowski, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung im Bundesgesundheitsministerium. In Zukunft gelte es aber, die Aufgaben der Einheiten neu zu definieren. Ambulante und stationäre Bereiche dürften nicht mehr getrennt geplant werden. Die Lösung, so Orlowski, bestehe aber nicht in einer übergeordneten Gesamtplanung, sondern in einer Vorgehensweise, welche die Angebote kleiner Kliniken in die vertragsärztliche Versorgung implementiere.

Zweifel an Einigung

Orlowski bezweifelte, dass KBV und DKG in der Lage sind, sich auf ein Konzept zur Sicherstellung der Versorgung zu einigen. "Dazu sind die Interessen zu konträr", sagte er und verwies auf die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu den Sicherstellungszuschlägen.

Mit den Regelungen, so hatte Baum zuvor beklagt, seien die Zuschläge "an die Wand gefahren worden". Was der Gesetzgeber mit dem Krankenhausstrukturgesetz gewollt habe, komme in der Realität nicht an. Schuld daran gab Baum den Mehrheiten von KBV und Krankenkassen im GBA.

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