Nach Bundestags-Entscheidung
Klinikreform muss sich nun bewähren
Eine große Krankenhausreform war eines der gesundheitspolitischen Ziele der Großen Koalition. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz, das am 1. Januar in Kraft treten soll, wird einiges auf den Weg gebracht. Fakt ist aber auch, die Länder sind bei den Investitionskosten wieder glimpflich davon gekommen.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Im Prinzip sind sich alle einig. Viele Krankenhäuser haben auch finanzielle Probleme, weil die Bundesländer ihrer Pflicht, die Investitionskosten für die Krankenhäuser zu tragen, nicht nachkommen. Ein Effekt aus dieser Misere: So manche Klinik versucht, durch Mengenausweitungen mehr Geld zu verdienen, um genug Finanzmittel für notwendige Investitionen aufbringen zu können.
Das am Donnerstag im Bundestag verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz wird an der Investitionsmisere erst einmal nicht viel ändern. Dafür gibt es einige Strukturreformen, die von den Krankenhäusern durchaus begrüßt, von den niedergelassenen Ärzten dagegen scharf kritisiert werden.
Der Strukturfonds ist ein wesentliches Element der Reform. Ziel ist es, die Zahl der bislang noch etwa 1980 Krankenhäuser deutlich zu reduzieren. Krankenhausträger, die sich bereit erklären, ihr Haus zu schließen oder zum Beispiel in ein geriatrisches Zentrum umzuwidmen, können Mittel aus dem Strukturfonds erhalten.
Der Bund zahlt 500 Millionen in den Fonds ein, die Länder sollen sich in gleicher Höhe beteiligen. Die Kosten für die Schließung einer Klinik liegen nach Expertenschätzungen zwischen einem und 2,5 Jahresbudgets einer Klinik.
Aufregerthema Portalpraxen
Die Portalpraxen sind das Aufregerthema für die niedergelassenen Ärzte. Sie sollen an Kliniken eingerichtet werden, um die vertragsärztliche Versorgung während der sprechstundenfreien Zeiten sicherzustellen.
Die KVen sollen demnach Notdienstpraxen an Krankenhäusern einrichten oder die Notfallambulanzen der Krankenhäuser in den vertragsärztlichen Notfalldienst einbinden - und zum Teil auch bezahlen. Bestehende bereits funktionierende Kooperationsformen sollen allerdings geschützt werden. Eine Verpflichtung, an jedem Krankenhaus, das an der Notfallversorgung teilnimmt eine Portalpraxis einzurichten, besteht nicht.
Die Qualitätszu- und Abschläge sind politisch umstritten. So sollen Qualitätskriterien bei der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Für qualitativ besonders gute Leistungen soll es Zuschläge geben, für schlechte Qualität dagegen Abschläge. Ein Jahr lang wird der Klinik Zeit gegeben, die Qualitätsmängel zu beheben.
Gelingt das nicht, wird erst danach ein Qualitätsabschlag erhoben - längstens drei Jahre lang. Aus Landesministerien ist zu hören, dass Patienten kaum Verständnis dafür hätten, wenn Häuser mit Qualitätsmängeln nicht gleich geschlossen würden, sondern noch drei Jahre lang unter erschwerten finanziellen Bedingungen weiterarbeiten dürften. Erprobt werden soll zudem, ob durch einzelvertragliche Regelungen Qualitätssteigerungen möglich sind.
Pflege am Bett soll gestärkt werden
Das Pflegestellenförderprogramm umfasst in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 660 Millionen Euro. Ab 2019 sollen jährlich 330 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Gestärkt werden soll mit diesem Programm die Pflege am Bett.
Der Versorgungszuschlag, in Höhe von 500 Millionen -ursprünglich mal zeitlich befristet als Nothilfe für die Kliniken eingeführt - soll ab 2017 durch den Pflegezuschlag in gleicher Höhe ersetzt werden. Der Zuschlag soll sich an den Pflegepersonalkosten einer Klinik orientieren. Für Krankenhäuser soll so ein Anreiz geschaffen werden, Personal einzustellen. Knackpunkt: In Deutschland herrscht ein akuter Mangel an Pflegekräften.
Steigende Kosten durch Tarifabschlüsse, die die Obergrenze für Preiszuwächse überschreiten, sollen künftig zur Hälfte von den Kostenträgern refinanziert werden.
Der Fixkostendegressionsabschlag wird ab 2017 von der Landesebene auf die Krankenhausebene verlagert. Hat eine Klinik bisher mehr Leistungen als vereinbart erbracht, mussten alle Kliniken auf Landesebene einen Abschlag hinnehmen.
Bestraft wurde also, wer wirtschaftlich gearbeitet und nicht bewusst Mengen ausgeweitet hat. Künftig soll nur noch die Klinik einen Abschlag hinnehmen müssen, die "zu viele Leistungen" erbracht hat. Manche Leistungen, wie zum Beispiel Transplantationen oder die Versorgung Frühgeborener sind außen vor.