Bundespsychotherapeutenkammer
Ausbildungs-Reform ist „wegweisend“
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die geplante Ausbildungsreform, die gleiche Qualifikationsstrukturen wie bei Ärzten schaffen soll.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die Kritik ärztlicher Organisationen an der geplanten Reform der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung zurückgewiesen.
„Wir finden das erstaunlich, weil die Reform, die Ärzte grundsätzlich gar nicht betrifft“, sagte der Präsident der BPtK, Dr. Dietrich Munz, am Mittwoch in Berlin.
Er bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf als „wegweisende Reform“ der Psychotherapeutenausbildung. Die künftige Qualifikationsstruktur entspricht weitgehend der von Medizinern:
» Das neu eingeführte Hochschulstudium der Psychotherapie endet mit einem Masterabschluss und schafft eine einheitliche Qualifikationsbasis für alle Psychotherapeuten, die bislang aufgrund des Bologna-Prozesses nicht gewährleistet ist. So ist es derzeit in einigen Bundesländern möglich, mit einem Bachelorabschluss eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu absolvieren. Mit dem Masterabschluss sind künftig die Voraussetzungen zur Approbation und damit auch zur Ausübung des Heilberufs gegeben.
- An die Approbation soll sich eine Weiterbildungsphase anschließen, die in Instituten, ambulant und stationär absolviert wird. Anders als die gegenwärtigen unbezahlten Praktikanten erhalten Psychotherapeuten in Weiterbildung ein geregeltes Einkommen.
Pro Jahrgang 2500 Stellen fördern
Um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Psychotherapeuten in Weiterbildung abzusichern, schlägt die Bundespsychotherapeutenkammer eine Förderung analog zur allgemeinmedizinischen Weiterbildung durch die Krankenkassen vor.
Pro Jahrgang müssten nach Angaben von Munz 2500 Stellen gefördert werden , dadurch entstünden Kosten von 190 Millionen Euro jährlich.
Damit betreten die Psychotherapeuten allerdings auch Neuland. Bislang hat der Nachwuchs in der Ausbildung nach dem Studium arbeitsrechtlich keinen Status – unter den neuen Bedingungen müssten sie aber in einen Tarifvertrag einbezogen werden. Hierfür existieren allerdings keine Tarifvertrags-Partnerstrukturen.
Im Studium stärker an Praxis orientieren!
Ferner fordert die Bundespsychotherapeutenkammer eine stärkere praktische Orientierung im Studium: Dazu sei ein Praxissemester sinnvoll; dies würde dem PJ der Medizinstudenten entsprechen.
Schließlich sollte der Gesetzgeber darauf verzichten, in die Heilkundeerlaubnis einzugreifen. Auch Psychotherapeuten bräuchten – genauso wie Mediziner – die Erlaubnis zur Erforschung von psychotherapeutischen Innovationen, die gegenwärtig nicht wissenschaftlich anerkannt sind.
Abgelehnt wird der Modellstudiengang Psychopharmakotherapie – auch insofern könnten die Ärzte beruhigt sein, sagte Munz. Er könne aber verstehen, dass der Gesetzgeber aufgrund des aktuell gravierenden fachärztlichen Nachwuchsmangels einen solchen Studiengang vorsehe.