Diskussion über die Krankenhausreform

BÄK-Präsident Reinhardt: Es bedarf keines bürokratielastigen Klinikregisters

Lauterbachs Taktik auf dem Feld der Krankenhausreform löst Kritik von Ärzteschaft und Ländervertretern aus. Leitende Krankenhausärzte empfehlen ein Abspecken des Transparenzgesetzes.

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BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: Einweisende Ärzte und Rettungsdienstmitarbeiter wissen um die Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser.

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: Einweisende Ärzte und Rettungsdienstmitarbeiter wissen um die Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser.

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Berlin. Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt hat sich kritisch zu den Auseinandersetzungen zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Ländern über das geplante Transparenzregister geäußert. Reinhardt warf Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Vorfeld von Gesprächen zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform an diesem Mittwoch Realitätsferne vor.

Es sei zwar gut und richtig, Patienten dabei zu unterstützen, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen bei der Auswahl von Krankenhäusern treffen zu können, ließ der Kammerpräsident mitteilen.

Gleichwohl gehe die Vorstellung an der Realität vorbei, einweisende Ärzte und Rettungsdienstmitarbeiter wüssten heutzutage nicht, welche Krankenhäuser spezialisierte Behandlungsmöglichkeiten für Herzinfarkte und Schlaganfälle vorhielten. Patienten könnten diese Informationen zudem aus dem Deutschen Krankenhausregister oder der Weissen Liste ziehen.

Auch Komplikationsraten sind Teil des Registers

Dies gelte auch für Fragen dazu, welche Krankenhäuser bei der Behandlung von Krebs oder anderen gravierenden Erkrankungen über besondere Expertise verfügte. Dafür bedürfe es keines neuen bürokratielastigen Registers.

Lauterbach plant die Veröffentlichung von Daten zu Krankenhäusern unter anderem auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Besucher der Seite sollen dort Informationen zur Bettenzahl, zur Zahl von Ärzten und Pflegekräften abrufen können. Zudem will Lauterbach dort auch Aussagen zu den Komplikationsraten nach Eingriffen unterbringen.

Gleichzeitig werden mit dem Krankenhaustransparenzgesetz, das im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat festhängt, bereits Regelungen zur Zuordnung von Leistungsgruppen getroffen. Das haben die Länder als Eingriff in ihre Planungshoheit kritisiert. Der Vermittlungsausschuss tagt am 21. Februar.

Leitende Krankenhausärzte: Der Minister lenkt ab

Der Verband der leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) sieht in der Potenzialanalyse zur Versorgungsqualität eine Nebelkerze. Damit wolle der Minister vom „eigentlichen Knackpunkt“ ablenken, nämlich der Zuordnung von Leistungsgruppen in dem Transparenzgesetz ohne die Beteiligung der Länder. Der VLK empfiehlt, dies aus dem Gesetz herauszunehmen und sich auf qualitäts- und liquiditätssichernde Maßnahmen zu beschränken.

„Das Festhalten an umstrittenen Empfehlungen seiner Experten und das Ignorieren der Vorschläge der Selbstverwaltung und der Länder ist die Ursache des verfehlten Krisenmanagements des Ministers“, sagte der VLK-Präsident Professor Michael Weber und warnte vor dem Scheitern der Reform.

Philippi: Transparenzgesetz wird kein Selbstläufer

Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) monierte, dass Lauterbach nach wie vor keinen Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgelegt habe. „Es war ein Kardinalfehler, das Krankenhaustransparenzgesetz in der Reihenfolge vorzuziehen und das eigentliche Reformgesetz, auf das Länder und Krankenhäuser dringend warten, zeitlich nach hinten zu schieben.“

Das Transparenzgesetz muss erst noch durch Vermittlungsausschuss und Bundesrat – „das wird kein Selbstläufer,“ warnte Philippi. (af)

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