Prüfverfahren ausländische Ärzte
BÄK distanziert sich von AfD-Vorstoß
Die AfD legt in einem Antrag nahe, ausländische Ärzte seien eine Gefahr für Patienten. Anlässlich einer Anhörung rückt die BÄK die Maßstäbe klar.
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Die Bundesärztekammer betont: Die rund 49.000 Ärzte aus dem Ausland tragen „wesentlich zur Patientenversorgung in Deutschland bei.“
© Bernd Thissen / dpa
Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich scharf von einem Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag distanziert. Darin fordert die Fraktion ein bundeseinheitliches Prüfverfahren, um die Qualifikation ausländischer Ärzte aus Staaten jenseits der EU festzustellen.
Auf Antrag der AfD ist dazu am 12. Februar eine Anhörung im Gesundheitsausschuss angesetzt. Zur Begründung verweist die Fraktion auf einen Beschluss des Deutschen Ärztetags von 2018. Darin werden die bisherigen Kenntnisprüfungen als nicht ausreichend beschrieben, zumal die tatsächlichen Qualifikationen „nicht selten im Gegensatz zur behaupteten Qualifikation stehen“.
Nein zu Instrumentalisierung
Die BÄK verwahrt sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme „gegen die Instrumentalisierung des Ärzteparlaments für die vorgeblich das Patientenwohl anführenden Absichten der AfD-Fraktion“. Die rund 49.000 Ärzte aus dem Ausland trügen „wesentlich zur Patientenversorgung in Deutschland bei“, hält die BÄK fest.
Man bekenne sich zur Freiheit von Ärzten zur Migration und nehme den AfD-Antrag daher „mit Befremden“ zur Kenntnis. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Aus- und Weiterbildungen stelle gerade nicht auf die Staatsangehörigkeit des Bewerbers ab, betont die BÄK.
Prüfungssystem bedarfsgerecht
Es gehe nur darum, in welchem Land die Qualifikation erworben wurde. Insoweit würden für Deutsche, die in einem Drittstaat eine Aus- oder Weiterbildung absolviert haben, die gleichen Prüfkriterien gelten wie für aus dem EU-Ausland stammende Ärzte.
Die Fachsprachenprüfungen für ausländische Ärzte würden „in nahezu allen Bundesländern erfolgreich durch die Landesärztekammern“ abgenommen, so die BÄK. Insoweit sei das bestehende Prüfungssystem „bedarfsgerecht“ und „sollte nicht verändert werden“.
Die Grünen fordern in einem Antrag, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung sein wird, die „interkulturelle Öffnung“ im Gesundheitswesen zu fördern. Dabei sprechen sie sich bei Pflege- und Gesundheitsberufen für „bundesweite Standards“ im Falle von Anerkennungsverfahren aus.
Kenntnisprüfung sollte bundesweit einheitlich sein
Diese Verfahren müssten „transparent und effizient“ ausgestaltet werden. Dabei sollten neben dem materiellen Vergleich der Studieninhalte auch Erfahrungen, praktische Kenntnisse und interkulturelle Kompetenzen in die Entscheidung über die Anerkennung einfließen.
Die Bundesärztekammer hält die Anerkennungsverfahren bei Ärzten aus dem EU-Ausland bereits für gut geregelt. Bei Ärzten aus Drittstaaten plädiert sie für die Rückkehr zu einer „bundesweit einheitlichen Kenntnisprüfung“. (fst)