Patientenverfügung vs. Organspende

BÄK gibt Ärzten Tipps

Was sollten Ärzte tun, wenn bei einem Patienten eine Organspende-Erklärung und gleichzeitig eine Patientenverfügung vorliegen? Die Bundesärztekammer hat dazu Empfehlungen veröffentlicht.

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Im Umgang mit Patientenverfügungen sind viele Ärzte unsicher.

Im Umgang mit Patientenverfügungen sind viele Ärzte unsicher.

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BERLIN. Bis heute gibt es auf ärztlicher Seite Unsicherheiten im Umgang mit Patientenverfügungen.

Einige der konfliktträchtigen Situationen hat nun eine Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer (BÄK) ins Visier genommen und ist der Frage nachgegangen: Was tun, wenn sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Organspendeerklärung vorliegt?

"Ein Konflikt könnte hier dadurch entstehen, dass ein Patient zum Beispiel eine Organspendeerklärung verfasst hat, er andererseits aber keine intensivmedizinische Behandlung wünscht", erläuterte Professor Walter Schaffartzik, Ärztlicher Direktor am Unfallkrankenhaus Berlin (ukb), auf einem Symposium zum Thema "Medizin und Recht in Kindheit und Alter" in Berlin.

Die Bundesärztekammer hat deshalb Empfehlungen für das ärztliche Vorgehen in einem solchen Fall veröffentlicht.

Therapiebegrenzung abstimmen

Um das bestehende Konfliktpotenzial in der Zukunft insgesamt zu mildern, empfiehlt die Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer, der auch Schaffartzik angehört, zuallererst die Bevölkerung darüber aufzuklären, "dass es ratsam ist, den Wunsch nach Therapiebegrenzung mit der Bereitschaft zur Organspende abzustimmen".

Damit es gelingt, beide Erklärungen in Einklang zu bringen, unterbreitet die Bundesärztekammer zwei Formulierungsvorschläge, sogenannte Textbausteine, als Ergänzung der Patientenverfügung.

In allen Situationen sei es aber erforderlich, "nicht nur die Bereitschaft des Patienten zur Organspende im Allgemeinen, sondern auch die Einwilligung in die dafür erforderlichen Maßnahmen gegenüber dem Patientenvertreter und den Angehörigen anzusprechen und zu klären", heißt es im Arbeitspapier weiter.

Schaffartzik zeigte sich zuversichtlich, dass die Ergebnisse der BÄK-Arbeitsgruppe sich gut in der Praxis umzusetzen lassen und die Handlungsempfehlungen in jedem Fall den mutmaßlichen Willen des Patienten berücksichtigen. (wul)

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Kommentare
Dr. Berthold Neu 28.03.201315:10 Uhr

Viel Unverständliches in den Empfehlungen der BÄK

(1) Die sich wiederholenden Formulierungen "weitere (!) lebensverlängernde Maßnahmen" und "Fortsetzung (!) intensivmedizinischer Maßnahmen" (zwecks Organspende) liefern keine Erklärung, warum Intensivmaßnahmen überhaupt erst eingeleitet wurden, wenn dies nicht im Sinne der PV sein kann.
(2)Unter Punkt 2. wird nicht berücksichtigt, daß dem Patientenvertreter kein zusätzliches Interventionsrecht zusteht, wenn der Wille in einer PV bereits schriftlich vorausverfügt ist. Warum sollte dann vom Patientenvertreter erwartet werden, irgendwie zwischen PV und Organspendeerklärung zu vermitteln ("beide Erklärungen bei der Feststellung des Patientenwillens zu berücksichtigen")?
(3) Wird durch die vorgeschlagenen Textbausteine inhaltlich nicht der ganze Sinn und Zweck der PV verwirkt? - Ist es einzusehen, daß sich ein Patient, der sich den - aus seiner Sicht zu vermeidenden, belastenden, "quälenden" - Umständen der Intensivtherapie mittels PV zu entziehen sucht, "zeitbegrenzt" diesen Umständen aus rein altruistischen Gründen aussetzen möchte?

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