BGH veröffentlicht Begründung zum Brechmittelprozess

Das Brechmittel Ipecacuanha hatte der Polizeiauftragsarzt dem Kleindealer mit mehreren Litern Wasser in den Magen gepumpt.
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BREMEN (cben). Neuer Anlauf im Bremer Brechmittelprozess: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall des Todes eines Afrikaners in Bremen nach dem Einsatz von Brechmitteln den Freispruch des beteiligten Arztes aufgehoben und jetzt die Begründung veröffentlicht. Der BGH hat den Fall an das Bremer Landgericht zurückverwiesen. Die Bremer Staatsanwaltschaft will aber nicht ermitteln.
Der Fünfte Senat des BGH hatte erklärt, der Angeklagte habe "den Betroffenen nicht über gesundheitliche Risiken bei zwangsweisem Brechmitteleinsatz aufgeklärt und nach einer ersten Ohnmacht unter menschenunwürdigen Umständen weitergehandelt." Im Jahr 2004 war der 35-jährige Afrikaner C. gestorben, nachdem ihm zwangsweise Brechmittel und Wasser eingeflößt worden war, um verschluckte Drogenpäckchen sicher zu stellen.
Das Landgericht Bremen habe in seinem Urteil die Sorgfaltspflichten des beteiligten Arztes nicht angemessen bewertet, heißt es in einer BGH-Erklärung. Der Arzt sei "unerfahrenen und mit einem solchen Eingriff stark überfordert" gewesen.
Der Verdächtigte hatte sich geweigert, das Brechmittel zu trinken, darauf ordnete die Polizei den Eingriff per Magensonde an. Ein alarmierter Notarzt lieferte den Patienten später mit der Diagnose "Hirntod durch Ertrinken" in eine Bremer Klinik ein.
Auch den Notarzt und die Organisatoren des ärztlichen Beweismittelsicherungsdienstes sieht der BGH als "bisher unbehelligt gebliebene Nebentäter".
Beim Bremer Landgericht hieß es, nun sei die Staatsanwaltschaft gefragt. "Wir werden kein Ermittlungsverfahren einleiten", sagte dazu der Bremer Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild, "denn man kann dem Arzt nicht nachweisen, den Tod des Afrikaners billigend in Kauf genommen zu haben." Ob die Staatsanwaltschaft gegen den Notarzt als Mittäter ermitteln werde, ließ Hauschild offen.