BKK Bayern sieht sich im Kassenausgleich benachteiligt
Der BKK-Landesverband beklagt systematische Vorteile für die AOK im Risikostrukturausgleich.
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Mehr Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds begünstige die AOK, klagt der BKK-Landesverband Bayern.
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MÜNCHEN (sto). Dass die AOK Bayern in ihrem HzV-Vertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) die vereinbarte Meistbegünsti-gungsklausel in Anspruch nimmt, hat den BKK Landesverband Bayern auf den Plan gerufen. Die Anwendung der Meistbegünstigungsklausel, mit der die AOK Bayern die Senkung des maximalen Fallwertes im Vertrag mit dem BHÄV von 84 Euro auf 76 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2010 umsetzt, lege einen Systemfehler im Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) offen, erklärt der Vorstand des bayerischen BKK Landesverbandes, Sigrid König, in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler. Denn die niedrigere Fallwertobergrenze, die von der Schiedsperson für die Hausarztverträge der Betriebskrankenkassen in Bayern festgesetzt wurde, und auf die sich die AOK berufe, spiegele eine günstigere Morbiditätsstruktur wider, argumentiert König.
"Allein der morbiditätsbezogene Fallwertunterschied zwischen hiesiger AOK und BKK beträgt aktuell acht Euro je Fall und Quartal", heißt es in dem Schreiben. Während die AOK aufgrund der Meistbegünstigungsklausel die Möglichkeit habe, ihren Fallwert für eingeschriebene Versicherte auf das niedrigere BKK-Niveau zu senken, erhalte sie zugleich wegen einer schlechteren Morbiditätsstruktur ihrer Versicherten höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds als die Betriebskasse.
Der RSA müsse zurückgeführt werden, so dass er weniger manipulationsanfällig wird. Eine Berücksichtigung der Variablen Alter, Geschlecht und Hochrisikofaktoren im Risikostrukturausgleich reiche aus.