Erfolglose Klage
BSG: Ausbildung spielt für Institutsermächtigung keine Rolle
Voraussetzung für eine Institutsermächtigung ist allein ein nicht gedeckter Bedarf, hat das Bundessozialgericht entschieden. Es wies die Klage eines MVZ ab, das die Ermächtigung für eine Institutsambulanz beantragt hat.