Pflegekasse

BSG kippt Spruch der Schiedsstelle

Veröffentlicht:

Kassel. Für Pflegeheime dürfen Schiedsstellen nicht einen pauschalen Gewinnzuschlag festsetzen. Vielmehr müssen sie in jedem Einzelfall die vorgetragenen Kosten überprüfen und dann den Pflegesatz, einschließlich Gewinn- oder Risikozuschlag, im Vergleich mit anderen Einrichtungen festsetzen, wie kürzlich der Pflegesenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschied. Auf Klage der Pflegekassen kippte das BSG einen Schiedsspruch für 2015 und 2016 in NRW.

Nach gescheiterten Verhandlungen hatte die Schiedsstelle einen Gewinnzuschlag von vier Prozent festgesetzt. Doch „eine Gewinnmarge völlig losgelöst sowohl von den kalkulierten Gestehungskosten als auch von einem externen Vergleich festzusetzen, ist mit dem Gesetz unvereinbar“, urteilte das BSG. Zudem müsse die Schiedsstelle „stets eine Stellungnahme der Interessenvertretung der Heimbewohner/innen einholen“. Dies habe sie hier versäumt. (mwo)

Urteil des BSG:

Az.: B 3 P 1/18 R

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kassen in Alarmstimmung

GKV-Chefin Pfeiffer: Pflege steht das Wasser bis zum Hals

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel: Gesundheitswesen im Krisenmodus

Veranstaltung

Zukunft der Pflegeversicherung

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Baden-Württembergischer Hausärztinnen- und Hausärztetag

Wenn der Wandel zur Hausarztpraxis 2.0 HÄPPI macht

Sie fragen – Experten antworten

Wie beim Impfen vorgehen nach einer Stammzelltherapie?

Lesetipps
Länger leben um jeden Preis: Was ist wissenschaftlich bewiesen und können Medikamente hierbei helfen?

© Zay Win Htai / stock.adobe.com

Länger und gesünder leben

Longevity: Was wirklich hinter dem Trend steckt

Ein Stethoskop liegt auf Geldscheinen.

© Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Reformperspektiven

GKV in Geldnot: Das raten fünf Gesundheitsökonomen