Antrag im Bundesrat
Baden-Württemberg: Industrie soll Zugriff auf Gesundheitsdaten haben
Die baden-württembergische Landesregierung appelliert an den Bund, das geplante Gesundheits-Datennutzungsgesetz so auszugestalten, dass auch Pharmahersteller und Medizintechnik-Unternehmen diese Daten nutzen können. Am Freitag wird der Antrag in den Bundesrat eingebracht.
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Digitale Gesundheitsdaten: Wer auf sie Zugriff erhalten soll, ist Gegenstand aktueller Debatten. Das Land Baden-Württemberg hat dazu jetzt seine Position klargestellt.
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Berlin/Stuttgart. Baden-Württemberg drängt darauf, auch der Industrie Zugang zu sekundären Gesundheitsdaten zu ermöglichen.
In einem Antrag, der am Freitag im Bundesrat eingebracht werden soll, wirbt das Land dafür, den Zugang zu Gesundheitsdaten nicht wie bislang „an die Rechtspersönlichkeit oder weitere Eigenschaften des Antragsstellers“ zu knüpfen, sondern allein auf den Nutzungszweck abzustellen. „Das schließt die Gesundheitswirtschaft ein“, heißt es im Entschließungsantrag für die Ausgestaltung des geplanten Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetzes (GDNG).
Zur Begründung heißt es weiter, von der Industrie entwickelte Innovationen könnten „die Versorgung verbessern und somit zum Gemeinwohl beitragen“. Die zulässigen Zwecke der Datennutzung sollten daher am Patientenwohl ausgerichtet und eindeutig definiert werden. Geregelt werden sollten im gleichen Zug auch Verarbeitungsverbote bei Daten sowie die Pflicht zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse.
Patientenakte als „Dreh- und Angelpunkt“
In acht Punkten konkretisiert das Land seine Positionen für das geplante GDNG. Diese Woche verlautete aus dem Bundesgesundheitsministerium, Gesundheitsminister Karl Lauterbach werde in den kommenden Wochen Eckpunkte des Gesetzes vorstellen.
Die elektronische Patientenakte wird in dem Antrag als „Dreh- und Angelpunkt“ für die Gesundheitsdatennutzung bezeichnet. Baden-Württemberg fordert den Bund auf, nicht nur bei der Patientenakte auf die Widerspruchsmöglichkeit im Sinne einer Opt-out-Möglichkeit zu setzen. Auch bei anderenorts gespeicherten Gesundheitsdaten solle der Bund eine solche Datenfreigabe prüfen und dabei Verfahren der Einwilligung gesetzlich regeln.
Digitalkompetenz der Patienten werde entscheidend für die Akzeptanz und Nutzung von digitalen Angeboten sein. Von daher seien Ressourcen nötig, um Digitalkompetenz im Studium und in der Aus-, Fort- und Weiterbildung medizinischen und pflegerischen Personals zu verankern. (fst)