Corona-Impfungen

Bayerns Gesundheitsminister Holetschek fordert Aus für die Teil-Impfpflicht

Die allgemeine Impfpflicht kommt nicht. Bayerns Gesundheitsminister sieht damit die Voraussetzungen für die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht entfallen. Der Bundesgesundheitsminister widerspricht vehement.

Veröffentlicht: | aktualisiert:

Berlin. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) stellt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Frage. „Wir müssen jetzt für die da sein, die in der Pandemie viel geleistet haben und ihnen nicht das Gefühl geben, sie müssten etwas ausbaden, wo die Politik versagt hat“, sagte Holetschek am Montag im ZDF-Morgenmagazin. Die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen müsse „im Prinzip“ aufgegeben werden. Sie sei als erster Schritt zur allgemeinen Impfpflicht angekündigt worden, die der Bundestag dann aber nicht beschlossen habe.

Lauterbach: „Prämisse ist falsch“

Dem widersprach Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am Nachmittag. „Schon die Prämisse ist falsch“, sagte Lauterbach bei einer Pressekonferenz. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei kein Mittel, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen. Sie stehe daher nicht zur Disposition. „Es gibt keine Pläne, von diesem Vorhaben abzurücken“, bekräftigte Lauterbach.

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Im Vollzug des Gesetzes werde Bayern alles dafür tun, dass das Gesetz mit Augenmaß umgesetzt werde, sagte Holetschek. Eine Aussetzung der Teil-Impfpflicht hatte zuvor auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gefordert.

Mit Blick auf den kommenden Herbst hat Holetschek einen Corona-Masterplan des Bundes angemahnt. Die Impfkampagne stocke, die Maßnahmen des Infektionschutzgesetzes seien zurückgefahren worden. „So können wir nicht in den Herbst gehen“, warnte der Gesundheitspolitiker. Die Zeit bis dahin solle genutzt werden, um das Gesundheits- und Pflegesystem zu ertüchtigen. (af)

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