Baden-Württemberg
Beamte in die GKV? Landesregierung sieht Hürden
Landesfinanzministerium betont große Umsetzungsprobleme für das „Hamburger Modell“
Veröffentlicht:STUTTGART. Mehr Wahlmöglichkeiten für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung – dieses Vorhaben sieht Baden-Württemberg Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) mit Skepsis.
In der Antwort auf eine Landtagsanfrage der grünen Abgeordneten Thekla Walker wird das „Hamburger Modell“ als schwer umsetzbar bezeichnet.
Das Land Hamburg ermöglicht Neu-Beamten seit August, anstatt der Kombination aus PKV und Beihilfe eine gesetzliche Kasse zu wählen. An den GKV-Beiträgen beteiligt sich das Land zur Hälfte.
Sitzmann argumentiert, ein vollständiger Ausstieg aus der Beihilfe werde „verfassungsrechtlich nicht möglich sein“. Zumindest in Härtefällen würde auch künftig eine ergänzende Beihilfe aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Fürsorgepflicht für Beamte nötig sein.
Hinzu komme, dass der Großteil der Beamten in Baden-Württemberg nicht die Voraussetzungen für eine GKV-Mitgliedschaft erfüllen würde und insoweit auch nicht von einem „Hamburger Modell“ profitieren könnte, heißt es. Ein echtes Wahlrecht könne nur durch Änderungen im SGB V auf Bundesebene erreicht werden.
Als nachteilig stellt Sitzmann heraus, dass die Pflege beim Konzept, das seit August in Hamburg gilt, außen vor bleibt. Für Pflegeleistungen gilt der Beihilfeanspruch von Beamten in der GKV unverändert. Dies würde einen „erheblichen Verwaltungsmehraufwand“ mit sich bringen.
Finanziell geht Sitzmann für den Fall einer Umsetzung „kurz- und mittelfristig“ von Mehrbelastungen“ für den Landeshaushalt aus, bezeichnet die Auswirkungen aber als „derzeit noch nicht abschätzbar“. Hamburg erwartet übergangsweise Mehrkosten von 5,8 Millionen Euro, geht langfristig aber von Kostenneutralität aus.
Bislang sind 4400 von 315.400 Beamten im Südwesten in der GKV versichert und müssen ihre Beiträge alleine aufbringen. Gründe für die GKV-Mitgliedschaft der Beamten sind dem Ministerium nach eigenen Angaben nicht bekannt. (fst)