PEI, RKI, BZgA
Behörden rufen Bürger zu Blutspenden auf
Wegen der Coronavirus-Epidemie war die Zahl der Blutspenden gesunken. Doch Experten erwarten einen steigenden Bedarf. Jedoch rufen sie zu Spenden auf – eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Blut sei unwahrscheinlich.
Veröffentlicht:Langen/Berlin/Bonn. Drei Bundesoberbehörden aus dem Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums haben die Bundesbürger aufgerufen, Blut zu spenden.
„Blutspenden müssen trotz der beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie weiter fortgesetzt werden“, heißt es in einem Aufruf vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Robert Koch-Institut (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Angesichts der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Zahl der Blutspenden in den vergangenen Wochen zurückgegangen. Dies hatte zuletzt auch der DRK-Blutspendedienst der „Ärzte Zeitung“ berichtet. So habe es etwa in Nordrhein-Westfalen zunächst deutlich weniger Spenden gegeben. Mittlerweile sei die Zahl jedoch wieder stabil.
PEI, RKI und BZgA betonen, dass Blutspenden zu den „vulnerablen Bereichen“ der Gesundheitsversorgung gehörten. „Alle, die sich gesund und fit fühlen, sollten weiter zur Blut- oder Plasmaspende gehen.“ Spender würden vor Ort routinemäßig auf Fieber untersucht und zu Infektionen befragt.
AK Blut erwartet keine Virusübertragung durch Spenden
Der „Arbeitskreis Blut“, ein Expertengremium aus Behördenvertretern und Transfusionsmedizinern, erwartet angesichts der Coronavirus-Epidemie einen steigenden Bedarf, wie es in einer aktuellen Stellungnahme heißt.
Die Experten schließen eine Übertragung des Sarbecovirus SARS-CoV-2 über Plasmaderivate und Blutprodukte auf Basis der wissenschaftlichen Daten derzeit aus. Auch bei anderen respiratorischen viralen Infekten seien Übertragungen durch Blut bis dato nicht beschrieben. Dies schließe auch asymptomatische Infekte mit ein, so der Arbeitskreis.
Gleichwohl empfiehlt das Gremium eine Rückstellung von Blutspenden von Spendern nach „konkreter Exposition mit einer erkrankten Person“ sowie von genesenen COVID-19-Patienten. „Als vorsorgliche Maßnahme“, wie es hießt. Bei klinisch gesunden Spendern sei dies nicht nötig.