Neue Spahn-Verordnung

Bei Aufenthalt in Großbritannien oder Südafrika brauchen Einreisende negativen Corona-Test

Regierung erlässt Verordnung im Zusammenhang mit der neuen Mutation von SARS-CoV-2. Die strengen Regeln sollen bis 6. Januar gelten.

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Berlin. Schon die Nacht von Sonntag auf Montag mussten zahlreiche Urlauber bei der Einreise aus Großbritannien und Südafrika nach der Einreise auf dem Flughafen verbringen.

Grund waren die Nachrichten über eine sich in diesen Ländern rasch ausbreitende Mutation des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Seit Dienstag nun ist der Zug-, Bus, Schiffs- und Flugverkehr aus den genannten Regionen weitgehend untersagt. Geplante Flüge, die Menschen mit Wohnsitz in Deutschland befördern müssen drei Tage vor Abflug beim Innenministerium in Berlin angezeigt werden.

Das geht aus einer Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) von Dienstagmorgen hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Sie regelt zudem die Pflichten von Einreisenden aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika. Sie gilt ab sofort und tritt spätestens am 6. Januar 2021 außer Kraft.

Wer sich zehn Tage vor der Einreise in Großbritannien, Nordirland oder in Südafrika aufgehalten hat, benötigt bei der Einreise zudem die Bescheinigung über einen negativen Corona-Test. Der zugrunde liegende Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. (af)

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