Cannabis als Medizin
Beratung im Bundestag beginnt
Schwerkranke sollen künftig einfacher mit Cannabis versorgt werden können. Aktuelle Zahlen zeigen, wer davon betroffen ist.
Veröffentlicht:BERLIN. An diesem Donnerstag beginnt die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs, der mehr Schwerkranken eine Versorgung mit Cannabis ermöglichen soll. Durch Änderungen im SGB V sieht er die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von Cannabis sowie die Schaffung einer Cannabis-Agentur zur Koordination von Anbau und Vertrieb vor, um den Eigenanbau zu verhindern.
Vor der ersten Lesung im Bundestag warnte Burkhard Blienert, drogenpolitischer Berichterstatter der SPD-Fraktion, dass keine Versorgungslücken oder Erstattungsprobleme drohen dürften. "Zudem muss der Arzt vollkommene Therapiefreiheit erhalten." Knackpunkte könnten laut Blienert die Bedingungen für die Erstattungsfähigkeit sein. Hier dürfe es "keine absurden Schranken" geben.
Zurzeit dürfen Patienten nur in Ausnahmefällen cannabishaltige Medikamente verschrieben bekommen und sie müssen die Kosten für die Therapie meist selbst tragen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion schreibt, hatten im Juni dieses Jahres 779 Patienten eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des BfArM. Die Kosten für den monatlichen Bedarf an Cannabisblüten werden auf 540 Euro im Schnitt geschätzt, bei einem besonders hohen Tagesbedarf eines Patienten auf bis zu 1800 Euro.
Von Anfang 2011 bis Mitte Juni 2016 haben nach Angaben der Regierung 1190 Patienten einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis gestellt. Zu den häufigsten betroffenen Krankheitsbildern gehören Schmerz, darunter Spastik bei multipler Sklerose (62 Prozent), ADHS (12 Prozent) und das Tourette-Syndrom (4 Prozent).
Im Mai hatte das Kabinett die Gesetzesänderung verabschiedet.