Pflegeberufegesetz
Berlin bringt Reform auf den Weg
Erst wenn Abgeordnete dem Ausführungsgesetz zustimmen, können Details geregelt werden.
Veröffentlicht:BERLIN. Sieben Monate vor Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes hat der Berliner Senat damit begonnen, die Weichen dafür zu stellen, dass in der Hauptstadt künftig eine einheitliche Pflegeausbildung angeboten wird. In seiner Sitzung Ende Mai beschloss er, den von der Gesundheitssenatsverwaltung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Pflegeberufereform ins Abgeordnetenhaus zur Abstimmung einzubringen.
„Die neue generalistische Ausbildung führt nicht nur zu einer enormen Aufwertung der Pflegeberufe insbesondere bei der Altenpflege, sondern hat für die gesamte Pflegelandschaft eine Umstrukturierung zur Folge, für die das Land Berlin neue rechtliche Vorgaben schaffen muss“, so die Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD). Erst wenn dieses Ausführungsgesetz beschlossen ist, kann die Gesundheitssenatsverwaltung weitere Schritte unternehmen, um die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung voranzubringen.
Denn das Gesetz ist erst die Grundlage für Verwaltungsermächtigungen der jeweils Landesbehörden. Die nähere Ausgestaltung der Pflegeausbildung und die Finanzierung müssen auf dieser Basis dann erst geregelt werden. Die Gesundheitssenatsverwaltung hat dann unter anderem die Aufgabe, Prüfungstermine und Notenbildung festzulegen, Regelungen für die Teilzeit-Ausbildung zu treffen und die Ombudsstelle für Streitigkeiten zwischen Pflegeazubis und ihren Arbeitgebern einzurichten.
Beschlossen wurde im Senat auf Vorschlag des für das Forschungsressort zuständigen Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) außerdem eine Aufwertung der Berlin School for Public Health. Sie soll vor dem Hintergrund wachsender Herausforderungen an die Bevölkerungsgesundheit zu einem international konkurrenzfähigen Kompetenzzentrum für Public Health ausgebaut werden. Dafür erhält die Uniklinik Charité als eine der Trägerinnen jährlich 500.000 Euro. Das Land stellt weitere 250.000 Euro als Sonderzuschuss bereit. (ami)