Beschneidung spaltet die Ärzteschaft
Das Kölner Urteil zur Beschneidung treibt auch die Ärzteschaft um - mit völlig konträren Meinungen. Während in Niedersachsen die Kammer gegen das Urteil mobil machen soll, loben es Nordrheins Urologen.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG (maw/cben). Das Urteil des Landgerichtes Köln, das die Beschneidung von minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen unter Strafe stellt, spaltet die Ärzteschaft.
Gegner finden sich zum Beispiel in Niedersachsen. Dort will Dr. Bernd Lücke, Niedersachsens Hartmannbund-Chef und Mitglied der Kammerversammlung, erreichen, dass die Versammlung sich für die Beschneidung aus religiösen Gründen ausspricht, und hat einen entsprechenden Antrag gestellt.
Die Kammerversammlung möge beschließen, dass "nicht berufsunwürdig oder dem Berufsrecht widersprechend", handle, "wer aus religiösen Gründen Zirkumzisionen - auch an Minderjährigen - vornimmt."
Der Gesetzgeber solle "schnellstmöglich gesetzliche Klarheit schaffen."
Ausgrenzung und "Pseudoargumente"
"Die Beschneidung zu verbieten sei das "Maximum an Ausgrenzung" von Minderheiten und widerspreche einer freiheitlichen Gesellschaft, so Lücke.
Zustimmung ernten die Kölner Richter für ihr Urteil hingegen aus den Reihen der nordrheinischen Urologen.
"Das haarsträubende Pseudoargument für diesen Eingriff, dass Neugeborene angeblich noch keinen Schmerz empfinden, trifft ebenso wenig zu wie vermeintlich hygienische Gründe", äußert sich Dr. Wolfgang Rulf, Geschäftsführer der Uro GmbH Nordrhein, einem Zusammenschluss niedergelassener Urologen, in einer Mitteilung seiner Gesellschaft.
Rulf geht auch mit der WHO hart ins Gericht. So zeige eine Studie der Weltgesundheitsorganisation zwar eine niedrigere Rate an sexuell übertragbaren Krankheiten in Bevölkerungsgruppen mit beschnittenen Männern.
Daraus eine allgemeine Präventionsempfehlung abzuleiten, entbehre aber jeder Grundlage "angesichts des gleichen Effekts durch tägliche Körperhygiene".