Arztsitzvergabe
Brandenburg ändert Kurs
Ein innovatives Bedarfsplanungsmodell sorgte in Brandenburg für Unruhe - nun gehört das Konzept der Vergangenheit an.
Veröffentlicht:POTSDAM. Die Versorgungsauftragsbasierte Arztsitzvergabe (VAV) in Brandenburg ist vom Tisch. Die Vertreterversammlung der KV Brandenburg (KVBB) hat den Vorstand aufgefordert, das Konzept nicht weiter zu verfolgen.
Für den Antrag, den Dr. Johannes Becker im Namen des Hausärzteverbands in die Vertreterversammlung eingebracht hatte, fand sich eine deutliche Mehrheit. Von 28 Ärzten unterstützten ihn 21. Sie betrachteten die VAV in dem Antrag als "kein geeignetes Instrument, um die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Brandenburg zu fördern".
Nicht nur die Befristung von Arztsitzen stößt auf scharfe Kritik aus der märkischen Ärzteschaft. Sie war von Krankenkassen wiederholt gefordert worden.
Mit Blick darauf warnen die Kritiker in der Vertreterversammlung in Brandenburg davor, dass das VAV-Modell "erhebliche politische Sprengkraft" für das KV-System beinhalte. Auch den Warenkorb lehnen sie ab.
"Es widerspricht in der Grundausrichtung mit der Idee von Warenkorbmodellen einzelner Versorgungsschwerpunkte den Prinzipien der ärztlichen Freiberuflichkeit", so die Begründung zu dem Antrag.
"Eine überarbeitete Bedarfsplanung mit stärkerer Berücksichtigung von Demografie, Morbidität und Sozialstruktur ist der bessere Ansatz", heißt es dort abschließend.
Den entsprechenden Auftrag des Gesetzgebers dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) erhalten.
Diese Entwicklung begrüßt auch Helming: "Nachdem unsere Bestrebungen, die Bedarfsplanung hergebrachter Struktur zu qualifizieren, durch die Vorgabe des VSG an den GBA, die Bedarfsplanungsrichtline unter Beachtung qualitativer Parameter zu reformieren, erfolgreich waren, ist die notwendige Sensibilisierung ‚der Gesundheitspolitik‘ erreicht worden", sagte Helming zur "Ärzte Zeitung".
Er hofft, "dass der Erkenntnisprozess konsequenterweise zu Überlegungen führen wird, die zur ressourcengerechten Abdeckung der ermittelten populationsbezogenen Versorgungsbedarfe geeignet sind." (ami)