Lockdown – Weihnachten – Lockdown

Bund und Länder planen Corona-Verbote bis 2021

Die Alltagsbeschränkungen werden bis nächstes Jahr andauern. Das zeichnet sich im Vorfeld der Beratungen von Bund und Ländern am Mittwoch ab.Weihnachten soll es eine kleine Pause vom Corona-Stress geben.

Von Anno Fricke Veröffentlicht: | aktualisiert:
Gleich bis 4. März kommenden Jahres ist dieses Hotel geschlossen. So weit reichen die jetzt geplanten Maßnahmen zur Verlängerung des Lockdowns im Moment allerdings noch nicht.

Gleich bis 4. März kommenden Jahres ist dieses Hotel geschlossen. So weit reichen die jetzt geplanten Maßnahmen zur Verlängerung des Lockdowns im Moment allerdings noch nicht.

© Stefan Sauer/dpa

Berlin. Die Regierungsspitzen der Länder wollen den November-Lockdown bis in die Weihnachtszeit verlängern. Die am 28. Oktober gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgesteckten Ziele seien nicht erreicht, bisher sei lediglich ein „Seitwärtstrend“ zu beobachten, heißt es im Beschlussentwurf der Ministerpräsidenten und Bürgermeister für die Beratungen mit Angela Merkel am Mittwoch.

Die Länder gehen demnach davon aus, auch über den Jahreswechsel hinaus „umfassende Beschränkungen“ aufrecht zu erhalten. Für Donnerstag hat die Kanzlerin zudem eine Regierungserklärung angekündigt.

Bis zum 20. Dezember sollen laut dem Beschlussentwurf, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, die aktuellen Einschränkungen weitergelten. Das Mittel bleibt, so viele Kontakte wie möglich zu beschränken. Statt der anvisierten Verringerung der Kontakte um 75 Prozent sind wohl ausweislich von Daten des Helmholtz-Instituts lediglich 40 Prozent erreicht worden.

Es bietet sich an, zu Weihnachten Kontaktverbote aufzuheben.

Dr. Georg Nüßlein. Stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag

Ziel ist, bis kurz vor den Feiertagen die Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern zu entlasten, die Inzidenz und den R-Wert abzusenken.

Welche Maßnahmen sind geplant?

Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar sollen die Alltagsbeschränkungen etwas gelockert werden. Dann soll Folgendes gelten.

  • Bis zu 10 Personen aus mehreren Haushalten sollen sich privat treffen können. Kinder bis zu 14 Jahren sind davon ausgenommen.
  • Vor und nach den Feiertagen sollen sich Menschen, die eine Feier planen, in „Selbstquarantäne“ begeben. Bei Erkältungssymptomen vor Weihnachten sollen „großzügige Testmöglichkeiten“ angeboten werden.
  • Der Beschlussentwurf „empfiehlt“, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten und die Böllerei auf belebten Straßen und Plätzen zu untersagen.
  • Der Bund will zudem Besuchserleichterungen für vulnerable Gruppen schaffen. Menschen in Krankenhäusern, Pflegeheimen- und Pflegedienste, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Selbstbeteiligung jeweils 15 FFP2-Masken erhalten. Zudem sollen jedem Pflegebedürftigen 20 Schnelltests pro Woche zustehen.
  • Die Quarantänedauer soll generell auf zehn Tage verkürzt werden. Dies sei aufgrund der nun ausreichend zur Verfügung stehenden Antigentests möglich.
  • Zudem fordern die Bundesländer die Bundesregierung auf, Ausgleichszahlungen für das Verschieben von elektiven Behandlungen in Krankenhäusern bereits ab einer Inzidenzschwelle von 50 je 100.000 Einwohner vorzusehen. Bisher ist eine Grenze von 70 beschlossen. Die Länder wollen darüber hinaus selbst bestimmen, welche Krankenhäuser die Intensivbehandlung von COVID-19-Patienten vornehmen und Zugang zu Ausgleichszahlungen erhalten sollen. Der Bund rechnet ausweislich des Beschlussentwurfs mit Mehrkosten von drei Milliarden Euro. Zwei Milliarden Euro davon sollen bereits in dieser Woche neu in die Beratungen zum Haiushalt für 2021 eingebracht werden. Inwieweit die Krankenhäuser stärker in COVID-Versorger und Regelversorger eingeteilt werden könnten, soll laut Entwurf einer Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn vorbehalten bleiben. Dazu sollen zuvor der Corona-Beirat und die Gesundheitsminister der Länder eine Bestandsaufnahme erarbeiten. Im 3. Bevölkerungsschutzgesetz ist gerade erst eine Eingrenzung der Krankenhäuser auf die höheren Notfallstufen beschlossen worden.
  • Zu Teilen der Pläne gibt es aus der Fraktion der CSU klaren Widerspruch. „Es bietet sich an, zu Weihnachten Kontaktverbote aufzuheben“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Dr. Georg Nüßlein. Eine Kontrolle komme ohnehin nicht in Frage. Das gelte auch für ein „Böllerverbot“. Das treffe Menschen, die den Jahreswechsel so begehen wollten, ohne Not. Die Politik sollte sich besser mit den wichtigen Fragen beschäftigen, so Nüßlein.
  • Dazu zählen zweifelsohne die finanziellen Folgen des verlängerten Teil-Lockdowns. Laut der Vorlage sollen die Novemberhilfen in den Dezember hinein verlängert werden. Für den November wird mit Ausgleichszahlungen an Gastwirte, Vereine, Betriebe und von temporären Schließungen erfasste Einrichtungen in Höhe von 15 Milliarden Euro gerechnet.
  • Im Gespräch ist eine weitere Stützung der GKV-Beiträge aus Steuermitteln zumindest bis 2022. Das soll der Bund im Anschluss an die Verhandlungen am Mittwoch prüfen.
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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 29.11.202015:43 Uhr

Regierungs,- Gesundheits- und Landespolitiker beschwören uns alle, die "Corona"- Zahlen herunterzubekommen!
Das könnte nach meinem Ermessen schlicht schon (endlich!) durch Unterlassung folgender Maßnahmen gelingen:
1) Die Gesundheitsämter melden an die oberste Seuchenbehörde (RKI) nicht mehr jeden positiven "Corona"-Abstrich, der von Probanden o h n e oder nur mit geringen Erkältungs-Symptomen stammt. Denen wird eine dreitägige Hausquarantäne empfohlen, um im Eigeninteresse zu testen, ob danach wirklich eine Sars-2- Virus-Infektion mit sars- Syndrom (schwere, akute, respiratorische Erkrankung) vorliegt.
2) Damit wird die RKI- "Kurve" und der fiktive Ansteckungs-R-Wert unter die epidemische Relevanz gedrückt; und zwar wirklichkeitsnah dem tatsächlichen "Corona"- Infektionsgeschehen.
3) Die Talkshow- und Podcast- Virologen unterlassen im Einzelgang sämtliche spekulativen Äußerungen und Vermutungen zu einem molekularbiologisch primitiven Nano-Zellpartikel, das nicht die Eigenschaften eines kleinen Tierchens hat; also weder "ausbrechen", noch "Überspringen" kann.
4) Sie stellen sich im Kollektiv der verschiedenen Fachrichtungen Virologie, Epidemiologie und Infektiologie den Fragen der besorgten Politiker, und üben sich damit öffentlich im gemeinsamen "brainstorming" über das weltweite Phantoma Corona.
5) Die "Wischiwaschi"-Diagnose "mit oder a n" Covid-19 wird ab sofort eindeutig und seuchenrelevant verifiziert,
in dem der örtlich zuständige Amtsarzt(-in) von jedem auf einer Intensivstation vermeintlich an "Covid-19" Vestorbenen a) die Anamnese über gravierende Vorerkrankungen registriert, b) feststellt, ob der Covid-Patient invasiv durch Tracheotubus oder Nasensonde beatmet wurde.
6) Sodann stellen die als amtliche, exekutive "Seuchenärzte" durch Punktion der Lunge am Verstorbenen, und mikrobiologischer Untersuchung fest, ob als kausale Todesursache nicht die chronischen Vorerkrankungen i.V. mit einer akuten bakeriellen Lungensepsis in Frage kommt!

Dr. med. vet. Horst Grünwoldt (Hygieniker), Rostock

Dr. Peter Schimmelpfennig 25.11.202008:06 Uhr

Die Irrsinnigkeit der Maßnahmen nimmt Fahrt auf und ist aus medizinischer Sicht weiterhin nicht nachvollziehbar.
Wenn man mir und meiner Familie einen derartigen Schaden zufügt, dann wünsche ich zumindest eine fundierte Begründung. Eine solche, die mich überzeugt, habe ich bis zum heutigen Tag nicht gefunden, im Gegenteil.
Vorschlag: Berichten Sie doch in der Ärzte Zeitung mal über Prof. Püschel, Hamburg-Eppendorf und die Meinung der Wissenschaftler, die er um sich geschart hat und stellen Sie die Great-Barrington-Erklärung zur Diskussion. Sie können ja mal analysieren lassen von einem Gesundheitspolitiker der Bundesregierung, an welcher Stelle diese Kollegen sich so drastisch irren.

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