Aktuelle Gesetzgebung
Bundesrat billigt Organspendegesetz
Bundesbürger sollen künftig regelmäßig zu ihrer Organspendebereitschaft befragt werden. Grünes Licht kommt nun vom Bundesrat. Zusätzliche Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln fordern Hessen und Rheinland-Pfalz ein.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Das vom Bundestag bereits beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ kann 2021 in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Gesetzesvorhaben zu.
Damit werden Bundesbürger künftig regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft befragt. Dies soll im Bürgerbüro passieren: Die Ausweis-stellen von Bund und Ländern werden laut Gesetzestext angehalten, ihre Kunden bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen und Pässen darauf hinzuweisen, dass sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können.
Außerdem sollen sie den Bürgern Informationsmaterial aushändigen. Aber auch Hausärzte sollen ihre Patienten regelmäßig über die Organspende informieren.
Krankenhäuser sollen Zugriff aufs Register erhalten
Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist zudem die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers, damit Bürger ihre Spendebereitschaft auf einfachem Wege dokumentieren können. Krankenhäuser sollen einen Zugriff auf das Register erhalten.
In einer begleitenden Entschließung wendet sich der Bundesrat jedoch gegen die Pflicht der Ausländerbehörden, Personen bei der Beantragung von Passersatzpapieren über die Möglichkeit einer Organspende zu informieren.
Das System der Organspende sei Ausländern vielfach fremd, so die Begründung des Bundesrates. Betroffene könnten deshalb fälschlicherweise denken, dass die Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge mit der Bereitschaft zur Organspende verknüpft sei.
Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet, ein Jahr später soll es in Kraft treten.
Arzneiengpässe: Bundesrats-Initiative angestoßen
Außerdem haben Hessen und Rheinland-Pfalz am Freitag im Bundestag ihre Initiative gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln vorgestellt. „Arzneimittelversorgung ist Grundversorgung“, sagte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Und ihre Sicherstellung sei eine Gemeinschaftsaufgabe.
Zwar begrüßen die beiden Länder die erst am Vortag mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen gegen Lieferengpässe, denn damit würde eine Kontingentierung versorgungsrelevanter Arzneimittel eingeführt. Aber dies sei nur ein erster Schritt, so Bätzing-Lichtenthäler.
FDA als Vorbild
Mit der Initiative wollen die Länder erreichen, dass die Gründe für Lieferengpässe genau analysiert und anschließend entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Als Vorbild gelte die US-Arzneimittelbehörde FDA, die hierzu eine eigene Task Force eingerichtet habe. Ziel ist es, das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte „Jour Fixe“ fortlaufend mit der Prüfung beziehungsweise Evaluation zu beauftragen.
„Lieferengpässe betreffen nicht mehr nur Spezialpräparate“, so die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin, sie würden zunehmend auch bei „Bagatellarzneien“ wie Schmerz- oder fiebersenkenden Mitteln auftreten. Ein Grund sei die zunehmende Globalisierung.Sorge um Produktionsstätte China
Eine Komponente, die durch die derzeitige Infektionslage mit SARS-CoV-2 im chinesischen Wuhan eine neue Dimension erreiche. Die chinesische Region sei weltweit die zentrale Produktionsstätte für Arzneimittel, berichtete Bätzing-Lichtenthäler.
Der Bundesrat hat den zugehörigen Entschließungsantrag am Freitag an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Dieser tagt Ende Februar.
Verbot von Konversionstherapien ausweiten
Ebenfalls auf der Themenliste am Freitag stand die Konversionstherapie gegen Homosexualität. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Verbot der Therapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene geht der Länderkammer nicht weit genug. Sie fordert daher, die beabsichtigte Altersgrenze des Verbots für solche Therapien zu überprüfen. Der Bundesrat plädiert für die in der Kinder- und Jugendhilfe geltende Altersgrenze von 27 Jahren. Außerdem solle auch die nicht-öffentliche Werbung für Konversionstherapien verboten werden.
Psychotherapeuten: Studium kann starten
Außerdem stimmte die Länderkammer – mit einigen Änderungen – der Approbationsordnung für das neu geschaffene Psychotherapie-Studium zu. Das hat etwa zur Folge, dass die Studierenden in den Praxisanteilen nun von Angehörigen der eigenen Berufsgruppe anzuleiten sind. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) begrüßt diese Änderung. „Undefiniert bleibt hier allerdings der Rahmen und die Frequenz der Anleitung und Supervision“, sagt Katharina van Bronswijk, Sprecherin des Jungen Forums im bvvp. „Als PsychotherapeutInnen in Ausbildung können wir leidvoll davon berichten, dass hier ein Einfallstor für sehr unterschiedliche Ausbildungsbedingungen geöffnet bleibt.“Die neuen Studiengänge sollen bereits zum Wintersemester 2020/21 starten. Aufgabe der Kammern sei es nun, die Weiterbildungsordnung für die auf das Studium folgenden Weiterbildungen zu erstellen, so der bvvp. Der Zeitplan dazu sei durchaus anspruchsvoll, die vorbereitenden Arbeiten dazu liefen aber bereits, „sodass die frühestens ab Herbst 2022 zu erwartenden ersten Approbierten nach dem neuen PsychThG dann ihre Weiterbildung“ beginnen können, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.