Gesundheitsfürsorge
Bundesrat stärkt Vertretungsvollmacht von Eheleuten
Länder wollen Gesundheitsfürsorge für den Ehepartner im Fall von schwerer Krankheit erleichtern.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag mehrere gesundheits- und pflegepolitische Gesetze beraten oder beschlossen:
Die Gesundheitssorge zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern soll durch Gesetz gestärkt werden, das mehrere Länder eingebracht haben. Eheleute sollen per Gesetz automatisch bevollmächtigt werden, für den Partner beispielsweise über Gesundheitsuntersuchungen oder Behandlungsverträge zu entscheiden, wenn der Partner dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist. "Unsere Rechtsordnung kennt keine automatische Vertretungsbefugnis", erläuterte der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU). Daher müsse in solchen Fällen bisher ein Gericht oft unter Zeitdruck einen rechtlichen Betreuer bestellen. Die Vorsorgevollmacht solle durch diese Regelung aber nicht ersetzt werden, sagte Wolf. Diese Vollmacht werde auch künftig "das Mittel der Wahl" bleiben.
Zugestimmt hat die Länderkammer dem Transplantationsregistergesetz. Damit werden erstmals die bisher dezentral erhobenen Daten in einem Register zusammengeführt. Der Bundesrat hat vergeblich den Bundestag gedrängt, auf die geplante Einwilligung der Patienten in die Datenübermittlung an das Register zu verzichten. Der Bundestag hat das Gesetz bereits im Juli gebilligt, sodass es wenige Tage nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten kann.
Das Pflegestärkungsgesetz III, mit dem Kommunen bei der Steuerung der Pflegeinfrastruktur gestärkt werden sollen, hat der Bundesrat kritisch kommentiert. Er weist insbesondere auf Mehrbelastungen hin, die entstehen könnten, weil die höheren Pflegeleistungen auch für bundesweit rund 450.000 Versicherte gelten, die Hilfe zur Pflege erhalten. Die Annahme der Regierung, die kommunalen Träger würden durch das PSG III entlastet, teilen die Länder nicht.
Das geplante neue Entgeltsystem für die Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG) greift aus Sicht des Bundesrats in die Länderhoheit ein, weil Kriterien für die Standorte von Krankenhäusern bundeseinheitlich definiert werden sollen. Damit werde die Krankenhausplanung der Länder berührt. Weiterhin wünscht sich der Bundesrat einen klaren Vorgang stationsäquivalenter ambulanter Behandlungen vor stationären Leistungen.
Der GKV-Spitzenverband wertet das Gesetz nur als "kleinen Schritt" hin zu mehr Transparenz, "was in Psychiatrien eigentlich gemacht wird". Weil Kassen mit Kliniken über individuelle Budgets verhandeln sollen, entstehe ein neuer "Vergütungs- Flickenteppich".Der GKV-Spitzenverband mahnte mehr Kontrollmöglichkeiten für die Kassen an, ob die Kliniken für das zusätzliche Geld auch tatsächlich mehr Personal einstellen. Bisher sei trotz der Psychiatrie-Personalverordnung ein "fataler Hang" von Kliniken festzustellen, die vorgegebenen Personalquoten nicht einzuhalten.