Pflegestärkungsgesetz III

Länder wehren sich gegen Mehrausgaben

Das Pflegestärkungsgesetz III soll Kommunen helfen, besser Pflegestrukturen vor Ort steuern zu können. Doch der Bundesrat warnt vor Mehrausgaben in Milliardenhöhe. Für die Kostenrisiken soll der Bund einstehen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Pflegebedürftige Frau: Das zentrale Ziel des Pflegestärkungsgesetzes III ist es, Kommunen die Steuerung der regionalen Pflegeinfrastruktur zu erleichtern.

Pflegebedürftige Frau: Das zentrale Ziel des Pflegestärkungsgesetzes III ist es, Kommunen die Steuerung der regionalen Pflegeinfrastruktur zu erleichtern.

© giorgiomtb / fotolia.com

BERLIN. Die Bundesländer sind unzufrieden mit dem Pflegestärkungsgesetz III (PSG). Die Ausschüsse des Bundesrats üben harsche Kritik am Entwurf und fordern umfangreiche Änderungen. Die Länderkammer berät am Freitag erstmals das PSG III, mit dem die große Koalition ihre Pflegegesetze abrunden will.

Zentrales Ziel ist es, Kommunen die Steuerung und Planung der regionalen Pflegeinfrastruktur zu erleichtern.

Die 83 Seiten umfassende Stellungnahme ist Ausdruck großen Unbehagens der Länder. Anderer Meinung als die Regierung ist der Bundesrat vor allem bei den Kostenwirkungen des Gesetzes. Denn auch Pflegebedürftige, die "Hilfe zur Pflege" beziehen, das waren im Jahr 2014 rund 450.000 Personen, sollen vom neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff profitieren.

2,8 Milliarden Euro Mehrausgaben?

Nach Ansicht der Regierung werden die kommunalen Träger der Sozialhilfe durch das PSG III entlastet. Für die Länder ist dies "nicht belegt und gesichert". Sie erwarten im Gegenteil Mehrausgaben von 400 Millionen bis 2,8 Milliarden Euro jährlich.

Der Bundesrat fordert, eine "Kostenausgleichsklausel" in das Gesetz aufzunehmen. Als Basis sollten die Ausgaben für die "Hilfe zur Pflege" in diesem Jahr genommen werden.

2014 fielen dafür bundesweit Ausgaben in Höhe von vier Milliarden Euro an. Die Begründung hat Chuzpe: Die Regierung gehe mit der Ausgleichsklausel kein Risiko ein, schließlich erwarte sie ja keine Mehrausgaben.

Der Zeitdruck ist hoch

Die Länder warnen vor "absehbaren Umsetzungsproblemen" bei den Trägern der Sozialhilfe, da das Gesetz bereits Anfang 2017 in Kraft treten soll. Weil eindeutige Regeln fehlten, würden sich die Schnittstellenprobleme zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege und den Leistungen der Eingliederungshilfe "verschärfen".

Der Zeitdruck wird als so groß angesehen, dass der Bundesrat für die Träger der Sozialhilfe einen "fließenden Übergang in das neue Leistungsrecht" fordern.

Zentrale Forderungen der Länder:

Besitzstandsregelung für Pflegebedürftige ohne Pflegestufe: Weil diese Menschen ab Januar 2017 entweder vom MDK oder vom Sozialhilfeträger neu begutachtet werden müssen, ist aus Sicht des Bundesrats eine Übergangsregelung nötig.

Anderenfalls drohe "mehreren tausend" Personen eine so starke Schlechterstellung, dass deren bedarfsgerechte ambulante Pflege nicht mehr gesichert wäre.

Mehr Autonomie für Kommunen und Länder bei den Modellvorhaben zur kommunalen Pflegeberatung: Der Bundesrat schlägt dafür einen völlig neu formulierten Paragrafen 123 SGB XI vor.

Auf Bundesempfehlungen zur Umsetzung der Modellvorhaben soll verzichtet, die Teilnahmekriterien für Kommunen sollen vereinfacht, die Evaluation der Modellvorhaben soll beim Bund, nicht bei den Pflegekassen angesiedelt werden.

Mehr Eingriffsrechte bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug: Sozialhilfeträger sollen das Recht erhalten, auch eigenständig Abrechnungsprüfungen zu veranlassen. Bisher könne Betrug nur "zufällig" oder "unter dem Deckmantel der Bedarfsfeststellung" aufgedeckt werden.

Auch sollte die Dienstleistung "Häusliche Pflege" eindeutig in das Gewerberecht einbezogen werden. Hintergrund sind mehrere Fälle von organisiertem Abrechnungsbetrug vor allem durch "russische Pflegedienste".

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