Präventionsgesetz
Bundesrat will die PKV in die Pflicht nehmen
BERLIN. Der Bundesrat will an vielen Stellen das Präventionsgesetz nachbessern. Das geht aus den Empfehlungen der Ausschüsse der Länderkammer hervor.
Politisch strittig dürfte der Versuch des Gesundheitsausschusses sein, die PKV mit ins Boot zu holen. Mit einer Änderung im Versicherungsvertragsgesetz sollen PKV-Anbieter verpflichtet werden, ihren Versicherten Leistungen zur primären Prävention und "zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitlichen Handelns anzubieten".
Dazu könnten sich die Versicherer an Angeboten der Sozialversicherungsträger beteiligen.
Auch an anderer Stelle geht es dem Gesundheitsausschuss um Grundsätzliches: Er fordert, dass die GKV nicht nur die individuelle Verantwortung für Gesundheit fördern soll. Auch die Unterstützung "gesunder" Rahmenbedingungen für Gesundheit soll Job der Kassen sein. Der Paragraf 1 SGB V soll entsprechend geändert werden.
Fehlernährung und Übergewicht berücksichtigen
Beim Paragrafen 20 SGB V ("Prävention und Selbsthilfe") will der Gesundheitsausschuss, dass die "Prävention von Mangel- und Fehlernährung und die Übergewichts- und Adipositasprävention" ausdrücklich berücksichtigt werden.
Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen den Krankenkassen die Beachtung von sieben Gesundheitszielen in der Gesundheitsförderung und Prävention aufgegeben werden, so etwa die Verringerung des Erkrankungsrisikos für Diabetes Typ 2 oder die Reduktion des Tabakkonsums - Fehlernährung und Übergewicht sind dort bisher nicht erwähnt.
Der Bundesrat drängt weiterhin auf eine Klausel, die sicherstellt, dass die Kassen tatsächlich jeweils zwei Euro für betriebliche Gesundheitsförderung und Maßnahmen in anderen "Settings" ausgeben. Man müsse damit rechnen, "dass Kassen Ausgaben zur individuellen Verhaltensprävention (...) gezielt zur Mitgliedererhaltung und -gewinnung einsetzen", heißt es.
Nicht verausgabte Mittel sollen Kassen im Folgejahr daher zusätzlich für diese Aufgaben bereitstellen. Die Ausschüsse für Gesundheit, Arbeit und Sozialpolitik und Frauen und Jugend werben gemeinsam dafür, Gesundheitsuntersuchungen für Jugendliche vor Eintritt in das Arbeitsleben durch einen präventiven Ansatz aufzuwerten.
Der Arztkontakt im Rahmen dieser Jugendarbeits-Schutzuntersuchungen solle dazu dienen, auch diejenigen Jugendlichen durch präventive Gesundheitsmaßnahmen zu erreichen, die frühzeitig die Schule beenden und mit der Erwerbsarbeit beginnen.
Der Familienausschuss spricht sich dafür aus, dass ein Anspruch auf Hebammenhilfe bis zu sechs Monate nach der Geburt besteht - statt wie von der Regierung vorgesehen maximal zwölf Wochen.
Viele gesundheitlichen Schwierigkeiten träten erst nach dem zweiten Lebensmonat auf, so dass eine Ausweitung der Hebammenleistungen angezeigt sei. Die Zahl der bisher abrechenbaren 36 Besuche soll aber nicht erhöht werden.
Das Plenum des Bundesrats wird in seiner Sitzung am 6. Februar über die Ausschussanträge entscheiden. (fst)