Sitzung am Freitag

Bundesrats-Ausschüsse empfehlen grünes Licht für höhere Pflegebeiträge

Im kommenden Jahr sollen die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent steigen. Der Gesundheits- und der Finanzausschuss des Bundesrats signalisieren Zustimmung.

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Am Freitag entscheidet der Bundesrat über die Verordnung der Bundesregierung, mit der die Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung angehoben werden.

Am Freitag entscheidet der Bundesrat über die Verordnung der Bundesregierung, mit der die Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung angehoben werden.

© Michael Gottschalk / photothek / picture alliance

Berlin. Die Gesundheits- und der Finanzausschuss des Bundesrats empfehlen, der Anhebung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) zuzustimmen. Am Freitag (20. Dezember) steht die entsprechende Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf der Agenda der Länderkammer.

Die Bundesregierung möchte den Beitragssatz ab 2025 über alle Kassen um 0,2 Prozentpunkte auf dann 3,6 Prozent erhöhen. Kinderlose müssen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen. „Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung ab dem Jahr 2025 ist damit wieder gesichert“, heißt es in der Verordnung des BMG.

Kassenmanager bezweifeln, dass die Erhöhung ausreicht

Vertreter der Pflegekassen sind anderer Meinung. Sie hatten eher eine Erhöhung um 0,25 bis 0,3 Punkte für nötig gehalten. Ihren Berechnungen zu Folge könnte das Defizit der SPV im kommenden Jahr ohne die Beitragserhöhung auf bis zu 5,8 Milliarden Euro steigen.

Die Erhöhung geht nicht nur zulasten der Beitragszahler. Bund, Länder und Gemeinden werden ihrer Funktion als Arbeitgeber im kommenden Jahr mit zusätzlich rund 130 Millionen Euro jährlich belastet. Weiterhin sind Steuermindereinnahmen in Höhe von etwa 790 Millionen Euro zu erwarten, verursacht durch einen höheren Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer und höhere Betriebsausgabenabzüge der Arbeitgeber. Zudem entstehen für die Bezieher von Grundsicherung Mehrausgaben von etwa 80 Millionen Euro jährlich, heißt es in der Verordnung. (fst)

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