Corona
Bundesregierung: KVen immer zu fehlerhaften Schutzmasken informiert
Der Vorwurf von KVen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Ärzte nicht über die Lieferung fehlerhafter Schutzmasken informiert hätte, weist die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen zurück.
Veröffentlicht:Berlin. Unter Ärzten und Gesundheitspersonal sind die Infektionszahlen mit SARS-CoV-2 besonders hoch. Liegt das unter anderem auch daran, dass Praxen mit fehlerhaften Schutzmasken beliefert wurden?, wollen Bündnis90/die Grünen von der Bundesregierung per kleiner Anfrage geklärt wissen. Und was ist an dem Vorwurf dran, dass die Praxen nicht zeitig über das untaugliche Material informiert wurden?
Stand 11. August seien an die Bundesländer und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) insgesamt rund 392 Millionen Atemschutzmasken (FFP2 – beziehungsweise FFP3-Masken/ Medizinische Gesichtsmasken) ausgeliefert worden. 193 Millionen davon seien an die KVen gegangen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Grünen.
TÜV nimmt Masken unter die Lupe
Alle Schutzmasken, die der Bund beschaffe, würden vom TÜV-Nord (teilweise auch von DEKRA und TÜV Süd) qualitätsgeprüft; fehlerhafte Masken würden identifiziert und gesperrt, sodass eine Auslieferung an die KV/- und Länderlager grundsätzlich ausgeschlossen sei.
Aufgrund des zeitweise sehr hohen Liefervolumens und des der Pandemiesituation geschuldeten Zeitdrucks sei es vereinzelt zu Fehlzustellungen beanstandeter Ware gekommen, räumte die Regierung bereits Anfang Juli ein. Das Gros der Waren sei jedoch noch in den Lagern gewesen und nicht ausgeliefert worden. Außerdem habe das Bundesgesundheitsministerium von Beginn der Auslieferungen an für Rückfragen und Abklärungen von Zweifelsfragen bereit gestanden.
Qualitätstests nicht bestanden
Zahlreiche importierte Corona-Schutzmasken hätten sich bei Qualitätsprüfungen als mangelhaft erwiesen. Inzwischen seien mehr als 5400 Prüfverfahren mittels Checklisten und mehr als 3000 Laborprüfungen bei Schutzmasken durchgeführt worden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
20 Prozent der geprüften Masken seien im Checklisten-Verfahren durchgefallen. Die Checklisten-Prüfungen hätten Mängel unter anderem beim Aussehen und der Farbe, beim Material, bei der Passform, beim Geruch, beim Design, bei Zertifikaten und der Vollständigkeit ergeben.
Träger bemerkt Materialfehler meist
Nur die Masken, die die Checklistenprüfung bestanden, wurden einer Laborprüfung unterzogen, erklärt die Regierung. Von den im Labor geprüften Masken (fast ausschließlich partikelfiltrierende Halbmasken) fielen 40 Prozent durch. Bei den anschließenden Labortests hätten in vielen Fällen Mängel beim Atemwiderstand und bei der Durchlassprüfung bestanden.
Materialfehler könnten vom Träger der Maske in der Regel wahrgenommen werden und führten nicht zu einer unbewussten Selbstgefährdung. Auch ein erhöhter Atemwiderstand zeige dem Träger an, dass die Maske fehlerhaft sein könnte, so die Regierung.
Anders sei es bei verminderter Filterleistung, die anhand erhöhter Durchlasswerte festgestellt werde. Diesen Mangel könnten Maskenträger nicht bewusst wahrnehmen. Partikelfilternde Halbmasken mit mangelhaften Durchlasswerten gewährleisteten deshalb nicht den Schutz, auf den die Träger vertrauten, erklärt die Bundesregierung weiter. (ato)