Corona

Bundesregierung: KVen immer zu fehlerhaften Schutzmasken informiert

Der Vorwurf von KVen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Ärzte nicht über die Lieferung fehlerhafter Schutzmasken informiert hätte, weist die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen zurück.

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In der Hochphase der Pandemie wurden wohl auch Masken ausgeliefert, die Mängel aufwiesen (Symbolbild mit Fotomodell).

In der Hochphase der Pandemie wurden wohl auch Masken ausgeliefert, die Mängel aufwiesen (Symbolbild mit Fotomodell).

© [M] burakguralp / stock.adobe.com

Berlin. Unter Ärzten und Gesundheitspersonal sind die Infektionszahlen mit SARS-CoV-2 besonders hoch. Liegt das unter anderem auch daran, dass Praxen mit fehlerhaften Schutzmasken beliefert wurden?, wollen Bündnis90/die Grünen von der Bundesregierung per kleiner Anfrage geklärt wissen. Und was ist an dem Vorwurf dran, dass die Praxen nicht zeitig über das untaugliche Material informiert wurden?

Stand 11. August seien an die Bundesländer und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) insgesamt rund 392 Millionen Atemschutzmasken (FFP2 – beziehungsweise FFP3-Masken/ Medizinische Gesichtsmasken) ausgeliefert worden. 193 Millionen davon seien an die KVen gegangen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Grünen.

TÜV nimmt Masken unter die Lupe

Alle Schutzmasken, die der Bund beschaffe, würden vom TÜV-Nord (teilweise auch von DEKRA und TÜV Süd) qualitätsgeprüft; fehlerhafte Masken würden identifiziert und gesperrt, sodass eine Auslieferung an die KV/- und Länderlager grundsätzlich ausgeschlossen sei.

Aufgrund des zeitweise sehr hohen Liefervolumens und des der Pandemiesituation geschuldeten Zeitdrucks sei es vereinzelt zu Fehlzustellungen beanstandeter Ware gekommen, räumte die Regierung bereits Anfang Juli ein. Das Gros der Waren sei jedoch noch in den Lagern gewesen und nicht ausgeliefert worden. Außerdem habe das Bundesgesundheitsministerium von Beginn der Auslieferungen an für Rückfragen und Abklärungen von Zweifelsfragen bereit gestanden.

Qualitätstests nicht bestanden

Zahlreiche importierte Corona-Schutzmasken hätten sich bei Qualitätsprüfungen als mangelhaft erwiesen. Inzwischen seien mehr als 5400 Prüfverfahren mittels Checklisten und mehr als 3000 Laborprüfungen bei Schutzmasken durchgeführt worden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

20 Prozent der geprüften Masken seien im Checklisten-Verfahren durchgefallen. Die Checklisten-Prüfungen hätten Mängel unter anderem beim Aussehen und der Farbe, beim Material, bei der Passform, beim Geruch, beim Design, bei Zertifikaten und der Vollständigkeit ergeben.

Träger bemerkt Materialfehler meist

Nur die Masken, die die Checklistenprüfung bestanden, wurden einer Laborprüfung unterzogen, erklärt die Regierung. Von den im Labor geprüften Masken (fast ausschließlich partikelfiltrierende Halbmasken) fielen 40 Prozent durch. Bei den anschließenden Labortests hätten in vielen Fällen Mängel beim Atemwiderstand und bei der Durchlassprüfung bestanden.

Materialfehler könnten vom Träger der Maske in der Regel wahrgenommen werden und führten nicht zu einer unbewussten Selbstgefährdung. Auch ein erhöhter Atemwiderstand zeige dem Träger an, dass die Maske fehlerhaft sein könnte, so die Regierung.

Anders sei es bei verminderter Filterleistung, die anhand erhöhter Durchlasswerte festgestellt werde. Diesen Mangel könnten Maskenträger nicht bewusst wahrnehmen. Partikelfilternde Halbmasken mit mangelhaften Durchlasswerten gewährleisteten deshalb nicht den Schutz, auf den die Träger vertrauten, erklärt die Bundesregierung weiter. (ato)

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Kommentare
Dr. Gerhard Heinsch 02.09.202016:40 Uhr

Schade , dass sich hier die Bundesregierung und die KVen streiten. Ein verantwortlicher Umgang mit den Pannen müsste eigentlich dazu führen, dass auch durch die KVen eine Prüfung der in den Verteilaktionen herausgegebenen Masken erfolgt. Denn auch bei der letzten Verteilaktion am vergangenen Freitag der KVNO wurden verschiedene untaugliche Masken verteilt. Die Masken , die wir für unsere Praxis zur Verfügung gestellt bekommen haben sind mit folgenden Beschriftungen versehen: Maske 1: KN95, Particulate Mask => This product is a non-medical device Maske 2: KN95 Full Protection => Medical use prohibited.
Zum Schutze unserer Mitarbeiter werden wir diese nicht einsetzen können.
Summa summarum hat unsere Praxis seit März 40 ! taugliche medizinische Masken bekommen.

Dr. G. Heinsch
Neuer Markt 27-29
Hausarzt , Internist
BA-Gemeinschaft mit
Dr. A. Glauner
Hausarzt, Internist

Dr. Gerhard Heinsch 02.09.202010:45 Uhr

Unerträglich ist es , dass sich hier die KVen und die Bundesregierung den schwarzen Peter gegenseitig zuschieben.
Auch bei der letzten Verteilaktion der KVNO sind wieder KN95 Masken in grosser Anzahl verteilt worden, die für den Praxisbetrieb keinen ausreichenden Schutz gegen die aktuell zirkulierenden SARS-CoV2-Viren bieten. Wer hier gutgläubig seinen Mitarbeitern diese Masken zur Verfügung stellt gefährdet deren Gesundheit unwissentlich.
Es grenzt hier schon an Fahrlässigkeit, wenn man Masken verteilt auf deren Vepackungen explizit aufgedruckt ist: Not for medical use - oder non medical use only. Ich sehe hier sowohl die Bundesregierung, als auch die KVen in der Pflicht eine sorgfältige eigenständige Prüfung vor der Verteilung vorzunehmen.
Für KN95/N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze: sie müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft werden. Diese muss bei jeder Abgabe vorgelegt, bzw. beigefügt werden. Seit Juni 2020 müssen KN95 Masken eindeutig als 'CPA' oder 'Pandemie-Atemschutzmaske' identifizierbar sein und für den Verwender muss erkennbar sein, dass diese nur für Infektionsschutzzwecke verwendet werden darf.

Es muss also vorliegen: Herstellerangabe, Typ/Modellnummer , GB2626:2006 mit zusätzlicher Kennzeichnung : CPA oder Pandemie-Atemschutzmaske.

Diese Angaben liegen bei den Masken der letzten Verteilaktion für unsere Praxis nicht vor .

Dr. G. Heinsch
Hausarzt / Internist
Haan
Dr. G. Heinsch

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