Cannabis-Therapie fällt im Bundestag durch
Der Bundestag hat sich kurz vor der Weihnachtspause gegen eine erleichterte Verwendung von Cannabis zur medizinischen Behandlung ausgesprochen.
Veröffentlicht:Die Koalitionsparteien und die FDP lehnten die Anträge aus den Fraktionen der Grünen sowie der Linken ab. Das Plenum folgte damit der Empfehlung des Gesundheitsausschusses, wo beide Anträge bereits durchgefallen waren (wir berichteten).
Grüne und Linke fordern in ihren getrennten, aber fast gleich lautenden Anträgen, dass der Gebrauch von Cannabis bei medizinischer Begründung straffrei gestellt werden solle. Da viele betroffene Patienten sich die monatlichen Kosten von 600 Euro für das nicht zugelassene Cannabispräparat Dronabinol nicht leisten könnten, besorgten sie sich Cannabis auf andere Weise und kämen so in Konflikt mit dem Betäubungsmittelgesetz.
GKV-Spitzenverband lehnt Cannabis als Therapie ab
Daher müsse, so die Linken, der Besitz und Anbau von Cannabis für den medizinischen Eigenbedarf straffrei gestellt werden. Die Grünen wollten somit erreichen, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol zu Lasten der GKV verordnet werden kann. Der GKV-Spitzenverband hatte sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses eindeutig dagegen ausgesprochen. Der Spitzenverband sehe kein Versorgungsdefizit bei dem Einsatz von Cannabis als Therapie. "Es ist nach heutigem Stand nicht begründbar, dass Patienten auf die Versorgung von Cannabis angewiesen sind", hieß es zur Begründung.
Die Diskussion im Ausschuss sowie im Plenum des Bundestages zeigte, dass zwar alle Parteien die finanzielle und damit auch rechtliche Situation der Patienten als problematisch ansehen, einer Freigabe von Cannabis für den medizinisch verordneten Eigengebrauch wollten die Abgeordneten der CDU/CSU, FDP und SPD aber nicht zustimmen. "Die derzeitige Situation ist für die Betroffenen belastend und unbefriedigend, aber wir sehen keine kurzfristigen Maßnahmen, um dem Missstand Abhilfe zu verschaffen", sagte die SPD-Politikerin Dr. Marlies Volkmer, Mitglied im Gesundheitsausschuss.
Wie auch dem GKV-Spitzenverband fehlt der Unionsfraktion der wissenschaftliche Nachweis, dass Cannabis einen therapeutischen Nutzen hat: "Es gibt die klinische Prüfung nur für die Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol, nicht aber für Gemische", betonte Maria Eichhorn, Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion. "Außerdem sind bei Haschisch und Marihuana weder der Wirkstoffgehalt noch Umfang schädlicher Beimengungen bekannt."
Anbau zum Eigenbedarf lehnt die FDP ab
Ähnliche Vorbehalte hat auch die SPD, begründet diese aber anders: "Zwar sind sich die Experten einig, dass Cannabis bei chronischen Schmerzen helfen kann, dennoch muss der Einsatz an strenge Bedingungen geknüpft sein", sagt Volkmer. Das Suchtpotenzial sei zu hoch, als dass eine ärztliche Bescheinigung für den privaten Gebrauch von Cannabis ausreichen würde.
Die FDP sieht bei den Vorschlägen der Grünen und Linken das Problem der unkontrollierbaren Freigabe von Cannabis. "Den Anbau für den Eigenbedarf lehnen wir ab. Eine ‚Selfmade‘-Medikation ist in diesem Fall nicht tolerierbar", sagte Detlef Parr, Sprecher der FDP-Fraktion für Sucht- und Drogenpolitik.
Dass die Situation der Betroffenen verbessert werden müsse, darüber sind sich alle Fraktionen einig - wie, das bleibt strittig. SPD und FDP sprechen sich aber dafür aus, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Präparaten, die auf Basis von dronabinolhaltigen Stoffen oder standardisierter Cannabisextrakte hergestellt werden, zu beschleunigen.