Folgen der Pandemie
Corona-Konjunkturpaket: Bund und Länder gehen in die Details
Kanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder machen sich an die Umsetzung des Konjunkturpakets, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Erste Pflöcke wurden nun für den ÖGD und Kliniken eingerammt.
Veröffentlicht:Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder haben mit der Umsetzung des Konjunkturpakets der Bundesregierung begonnen. Mit rund 130 Milliarden Euro insgesamt will die Regierung die Folgen der Pandemie abfedern helfen. Bei ihrem Treffen am Mittwoch haben sie erste Pflöcke für einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ eingerammt. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder soll nun bis zum 30. August einen Entwurf für den Pakt vorlegen.
Der Koalitionsausschuss hatte am 3. Juni beschlossen, den Ländern zusätzlich erforderliche Stellen in den Gesundheitsämtern für fünf Jahre zu bezahlen. Geld soll aber nur dann fließen, wenn eine Anstellung vor Ende 2021 erfolgt ist.
Digitalisierungspläne für den ÖGD
Der zusätzliche Personalbedarf soll sich aus den Kriterien für ein zu definierendes Mustergesundheitsamt ableiten. Um überhaupt auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu werden, sollen Arbeitsbedingungen und Bezahlung im ÖGD attraktiver werden.
Zudem hat der Bund bereits ein Programm zur nachholenden digitalen Entwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes aufgelegt. Dafür, so der Beschluss von Mittwoch, soll das Meldewesen im Fall einer Epidemie „flächendeckend interoperabel und nutzerfreundlich“ digitalisiert werden.
Die Kanzlerin kündigte an, die Beteiligten auf kommunaler Ebene dafür zu einem Online-Kongress einzuladen. Insgesamt sollen die Investitionen in den ÖGD vier Milliarden Euro betragen.
Zukunftsprogramm Krankenhaus
Auch das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ setzt auf bessere digitale Infrastruktur. Dazu kommen der Auf- und Ausbau moderner Notfallkapazitäten. Drei Milliarden Euro sollen aus Bundesmitteln fließen. Dazu kommen 900 Millionen Euro an Ko-Finanzierung durch die Länder, also 30 Prozent der Gesamtfördersumme.
Die Förderung soll „analog zu den Regelungen“ des Krankenhausstrukturfonds erfolgen. Den gibt es seit der vergangenen Legislaturperiode. 2018 hat die Koalition ihn bis zum Jahr 2022 fortgeschrieben. Derzeit werden dafür 500 Millionen Euro im Jahr der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen.
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Länder jeweils die Hälfte der förderfähigen Kosten eines Projekts übernehmen. Der Fonds zielt ausdrücklich auf den Abbau von Überkapazitäten, auf Zentrenbildung und die Umwandlung stationärer Einrichtungen in nicht akutmedizinische Gesundheitseinrichtungen. Wie scharf die beiden Förderansätze getrennt werden sollen und können, war am Donnerstag noch unklar.
Verteilt wird das Geld nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Der Anspruch auf die Mittel des Strukturfonds und damit auch die Höhe der geforderten Kofinanzierung richtet sich somit zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl eines Bundeslandes.
Nationale Reserve
Bund und Länder haben sich darüber hinaus auf den Aufbau einer nationalen Reserve an Schutzausrüstung verständigt. Wie das vonstattengehen soll, sollen die Bundesministerien für Wirtschaft, Gesundheit Inneres und Verteidigung beraten. Die Länder steuern Konzepte der Krankenhäuser und des Katastrophenschutzes bei. Ziel ist ein „physischer Mindestvorrat“ von einem Monat. Der Koalitionsausschuss hat dafür eine Milliarde Euro bewilligt.