Transplantationsgesetz
Der Bundestag startet in die Debatte um die Organspende
Widerspruchslösung, Entscheidungslösung oder keine Änderung – der Bundestag hat die Debatte über die Rahmenbedingungen für die Organspende aufgenommen.
Veröffentlicht:BERLIN. In einem Punkt herrschte gestern im Bundestag fraktionsübergreifend Konsens: Die Organisation und Finanzierung des komplexen Organentnahmeverfahrens sowie die Errichtung eines Spenderregisters ist dringend geboten und wird als wirksames Instrument angesehen, die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen und damit jahrelange Wartezeiten auf ein Spenderorgan zu verkürzen. Die Ende August von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Novellierung des Transplantationsgesetzes wird einhellig begrüßt.
Spahn und sein SPD-Parlamentskollege Karl Lauterbach haben mit diesem Gesetz zugleich die Initiative ergriffen, dass der Bundestag nach Jahren erneut die Debatte über Alternativen zur geltenden erweiterten Zustimmungslösung aufnimmt. Ohne dass schon konkrete Beschlussentwürfe vorliegen, haben die Parlamentarier nun ohne Fraktionszwang eine Orientierungsdebatte geführt.
Spahn und Lauterbach sind die beiden Protagonisten der erweiterten Widerspruchslösung: Danach gilt als Spender, wer nicht zu Lebzeiten widersprochen hat oder dessen Angehörige einer Organspende widersprechen. Spahn hält dies für zumutbar: „Das einzige, was beschnitten wird, ist das Recht, sich keine Gedanken zu machen.“
Ähnlich argumentierte Lauterbach; Niemand werde zur Organspende gezwungen, sondern nur dazu verpflichtet, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Dies entspreche dem Kantschen Imperativ, weil jedermann – auch derjenige, der eine Organspende abgelehnt habe – immer ein potenzieller Organempfänger sei.
Explizit aus der Sicht von Patienten, die auf ein Organ warten, argumentierte Petra Sitte (Linke): Die Verpflichtung, den Widerspruch zu äußern, wenn man nicht Organspender sein wolle, sei ein weitaus geringerer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht als das faktisch durch schwerste Krankheit extrem eingeschränkter Leben eines Transplantationspatienten. Gerade für diese Menschen bestehe eine Schutzverpflichtung des Staates.
Nur jeder Dritte hat einen Organspendeausweis
84 Prozent der Bevölkerung sind laut Umfragen zur Organspende bereit, jedoch nur 34 Prozent besitzen einen Organspendeausweis. Diese Lücke könne allein durch eine Verbesserung der Organentnahme-Organisation und -finanzierung nicht geschlossen werden, sagte Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen). Eine Verpflichtung zum Neinsagen lehnte sie aber ab.
Andererseits werfe das grundsätzliche Recht auf eine Transplantation die Frage nach der Solidarität auf: dies könne erreicht werden durch verbindliche Abfragen der Behörden bei der Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen oder Führerscheinen. Die geheime Entscheidung müsse in einem Register gespeichert werden.
Ein ähnlicher Vorschlag kam von Christine Aschenberg-Dugnus (FDP). Sie lehnt die Widerspruchslösung ab, weil damit der Organspende der Spenden-Charakter genommen und das Selbstbestimmungsrecht in Frage gestellt werden. Wenn jeder medizinischen Intervention nach ausführlicher Information zugestimmt werden müsse, dann sei es absurd, bei der Gewinnung von Organen Schweigen als Zustimmung zu interpretieren.
Aktion pro Widerspruchslösung
Unmittelbar vor Beginn der Debatte überreichten Initiatoren der Aktion „Widerspruchslösung jetzt“ den Bundestagsabgeordneten eine Petition, die bereits mehr als 108 000 Bürger unterzeichnet haben. Initiator ist der Transplantationspatient Thomas Müller, der vor zehn Jahren eine Bauchspeicheldrüse und eine Niere erhalten hat. Da diese nur noch zu 15 Prozent arbeitet, wartet er nun erneut auf ein Spenderorgan.