Kommentar zum Pflegebegriff
Der Nächste bitte!
Der großen Pflegereform ist ein weiterer Stein aus dem Weg geräumt. Es gibt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Menschen mit kognitiven Einschränkungen und psychischen Störungen stärker in das System der Pflegeversicherung einbindet.
Der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat damit seinen Job getan.
Gespannt dürfen wir darauf sein, wie die Politik nun ihre Arbeit tut und mit den Konsequenzen aus dem Bericht umgeht, ganz gleich, welche Farben das Gesundheitsministerium in der kommenden Legislaturperiode tragen wird.
Die gegenwärtige Regierung tut sich schwer, offen zu sagen, dass die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs teuer kommen wird. Von zwei bis sechs Milliarden mehr im Jahr ist die Rede.
Dafür müssten die Beiträge zur Pflegeversicherung verteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber um bis zu 0,6 Prozentpunkte angehoben werden. Diese Wahrheit auszusprechen überlässt Schwarz-Gelb lieber der Opposition.
Das ist schwach. Als Nullsummenspiel ist das neue Pflegekonzept ohnehin nicht zu haben. Die an sich richtige politische Absicht, mit einer Pflegereform niemanden schlechter zu stellen, bleibt ein schweres und vorerst auch schwer kalkulierbares Erbe für die nächste Regierung.
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