Hausarzt-EBM

Der schwere Weg zur Honorarreform

Zwei Stunden heftige Debatte: Nach der letzten KBV-VV ist weiter ungewiss, ob der neue Hausarzt-EBM wie geplant im Sommer kommen kann. Womöglich stellen sich erst im Mai die Weichen.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Die KBV-Vertreterversammlung im Dezember 2012. Damals wurden die Grundlagen für die EBM-Reform beschlossen.

Die KBV-Vertreterversammlung im Dezember 2012. Damals wurden die Grundlagen für die EBM-Reform beschlossen.

© Stephanie Pilick

BERLIN. Heftige Auseinandersetzungen und zwei Stunden Debatte - und am Ende ist weiterhin unsicher, ob der neue Hausarzt-EBM zum 1. Juli 2013 in Kraft treten kann: Nach der Verabschiedung der Eckpunkte wird die KBV nun die Simulationsberechnungen für die neuen Leistungsziffern starten.

Danach soll mit dem GKV-Spitzenverband über die Bewertung diskutiert werden. Ob diese Verhandlungen vor oder nach der kommenden Vertreterversammlung Ende Mai geführt werden, war nach der Sitzung am Freitag noch unklar.

Die VV beschloss zudem mit großer Mehrheit die Honorartrennung von Haus- und Fachärzten. Damit sei jetzt der Weg frei für eine Weiterentwicklung des Hausärzte- und Fachärzte-EBM, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl.

Die Trennung der Vergütungen soll bereits zum 1. Juli 2013 in Kraft treten, heißt es in dem VV-Beschluss.

Die Diskussion in der nicht öffentlichen KBV-Vertreterversammlung am vergangenen Freitag wird von Teilnehmern als "kontrovers", "gute Argumente auf beiden Seiten" und "emotional bis unter die Gürtellinie" beschrieben.

Andere Teilnehmer der Sitzung in Berlin berichten, dass sie sich an so eine heftige Diskussion in einer KBV-Vertreterversammlung nicht erinnern können.

Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" sollen am Freitag erneut die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Hausärzteschaft sehr deutlich geworden sein, heißt es.

So sollen Redner die Hausarzt-Verbandsspitze offen für ihre Positionierung gegen den Hausarzt-EBM kritisiert haben. Das hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet.

Der Konflikt ist nur vertagt

Zur Erinnerung: In einer Umfrage der "Ärzte Zeitung" hatten sich einige KVen skeptisch über den Hausarzt-EBM und insbesondere über den vorgesehenen Zeitplan geäußert.

Darüber hinaus hatten einige die Diskussionen hinter verschlossenen Türen kritisiert. Die KV Baden-Württemberg sowie die KV Hessen und der Hausärzteverband hatten sich gegen den Hausarzt-EBM ausgesprochen.

Der Fahrplan für die EBM-Reform

Simulationsberechnung der KBV zu den typischen und atypischen Hausärzte-Leistungen. Einige KVen werden eigene Berechnungen erstellen.

Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über neue Ziffern.

Abstimmung über die Eckpunkte in der Vertreterversammlung im Vorfeld des Ärztetages Ende Mai in Hannover.

Andere KV-Chefs hatten vor der Vertreterversammlung darauf gepocht: "Der Hausarzt-EBM muss kommen. Das Leistungsspektrum muss richtig dokumentiert werden."

Erwartet wird nun, dass einige KVen ihre eigenen Simulationsberechnungen erarbeiten werden und die Deutungshoheit nicht alleine der KBV überlassen wollen.

Der Konflikt scheint daher nur vertagt - und läuft auf eine erneute Kontroverse zu: Viele Mitglieder der KBV-VV rechnen damit, dass in der kommenden Vertreterversammlung Ende Mai in Hannover noch einmal heftig über den "atypischen" und "typischen" Hausarzt gerungen wird.

Weitaus unkritischer ist die Einführung einer Pauschale "zur Stärkung der ambulanten fachärztlichen Grundversorgung." Auch hier soll ein abschließender Beschluss Ende Mai in Hannover gefasst werden und dann wie geplant zum 1. Juli 2013 in Kraft treten.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 04.03.201314:40 Uhr

Nachrichten aus dem KBV-VV-Tollhaus?

Ein wesentliches Thema fehlt hier in der ÄZ-Berichterstattung über die KBV-VV, angesprochen jedoch bei Springer Medizin Online gleichentags und unter Ärzteblatt Online am 1.3.2013:

"Um den Zugang zur ambulanten Versorgung zu sichern, solle es künftig drei Wahltarife geben, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in seiner Grundsatzrede. Als Steuerungsinstrument schlug er die Kostenerstattung vor. Diese solle gelten, wenn Patienten einen Facharzt aufsuchen wollten. Patienten hätten jedoch die Wahl: Entschieden die sich für das Sachleistungsprinzip für Haus- und Fachärzte, soll ein Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse fällig werden. Zudem müssten Ärzte als Präventionslotsen gestärkt werden, so Köhler."
http://www.springermedizin.de/facharzt--und-hausarzt-ebm-alles-neu-erst-im-mai/4068916.html
Die Vorstellungen von Kollegen Köhler online detailliert unter
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/53607/KBV-Vertreterversammlung-EBM-Reform-geht-weiter

Dieser Dreierpack-Tarif der KBV-Spitze ist jedoch ein Musterbeispiel für eine Realität verleugnende Irrationalität

• Wahltarif I: Hausärzte/-innen würden mit den Brosamen eines Regelleistungsvolumens (RLV) pauschal abgestraft und budgetiert, während die Damen und Herren Fachärzte ohne Überweisung dicke Einzelfallabrechnungen produzieren und die Patienten trotz vorab eingezahlter GKV-Beiträge ein weiteres Mal Facharztrechnungen bezahlen dürften.
• Wahltarif II: Das billige Sachleistungsprinzip gilt grundsätzlich nur für Hausärzte (vulgo "Barfußmediziner", "Treppenterrier"). Für Fachärzte gilt dagegen im rechtsfreien Raum auf jeden Fall die lukrative Kostenerstattung. Mit Einzelleistungsvergütung, versteht sich!
• Wahltarif III: Freie Hausarzt- und Facharztwahl nach "flatrate"-Manier und "all-you-can-eat"-Prinzip. Diese Perversion des Sachleistungsprinzips, von KBV und SpiBu (Spitzenverband Bund der GKV-Kassen) eingebrockt und derzeit praktiziert, müssten Versicherte mit einem Sozialgesetzbuch-widrigen, teuren Zusatzbeitrag bezahlen?

Als EBM-Reformtheater führt eine Laienschauspielschar dilettierend den Shakespeare''schen Sommernachtstraum auf: Oberon der Elfenkönig, alias Dr. med. Andreas Köhler, befiehlt seinem Hofnarren Puck alles, was bisher an Einheitlichen Bewertungsmaßstäben eingestielt wurde, wegen Fehlerhaftigkeit und Betriebsblindheit wieder rückgängig zu machen. Die von der Vertragsärzteschaft geleistete, Krankheit abbildende Kodiertiefe nach ICD-10-GM, der daraus folgende Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und DMP- bzw. integrierte Versorgungs-(IV)-Boni bleiben weitgehend unberücksichtigt. Denn sie fließen weiterhin zu 90 Prozent in GKV-Kassen und Gesundheitfonds und gehen n i c h t an die tatsächlichen Leistungserbringer. Und wo bleibt eigentlich Titania, die Elfenkönigin, alias Regina Feldmann? Vgl.
"Gemischten KBV-Chor - Ein EBM-Sommernachtstraum"
http://www.springermedizin.de/ein-ebm-sommernachtstraum/4020970.html

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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