Kommentar
Die Hände der Unschuld
Der Gesetzgeber hat die frühe Nutzenbewertung für Arzneimittel so organisiert, dass sich alle Beteiligten - der Gemeinsame Bundesausschuss, sein Unterausschuss Arzneimittel und das IQWiG - die Hände in Unschuld waschen können. Warum?
Die fachliche Vorarbeit für die Nutzenbewertung leistet der GBA-Unterausschuss - nichtöffentlich, wenig transparent. Hier sitzen die Arzneispezialisten der Kassen und der Ärzte, nicht ganz frei von Eigeninteressen. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Bestimmung einer Vergleichstherapie.
Maßgeblich für den Hersteller ist aber die Entscheidung des GBA, der sich seinerseits auf die Expertise seines Unterausschusses stützt. Fachlich gibt es deshalb zwischen Hersteller und GBA nichts zu verhandeln, so dessen Vorsitzenden Dr. Rainer Hess.
Die Vergleichstherapie präformiert freilich das Bewertungsergebnis. Die wichtigste Aufgabe des IQWiG ist es, das Ausmaß des Zusatznutzens festzustellen. Auch das Institut ist kein Verhandlungspartner, sondern nur GBA-Auftragnehmer. Über die Bewertungsergebnisse lässt der GBA aber allenfalls im Hinblick auf die juristische Konsistenz mit sich reden - jedoch nicht über medizinische Inhalte.
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