Beschneidung
Die Skepsis der Pädiater
Unausgegoren, katastrophal - die Kritik der Pädiater am Gesetzentwurf zur Beschneidung ist eindeutig. Sie sehen die UN-Kinderrechtskonvention verletzt - und das Gesetz quasi schon zur Verhandlung in Karlsruhe. Aber die Kinderärzte haben einen Kompromissvorschlag.
Veröffentlicht:BAD ORB. Vier Tage redeten sich die Kinder- und Jugendärzte beim Herbst-Kongress in Bad Orb die Köpfe heiß, wenn es um das Thema Beschneidung ging.
Am Ende jeder Diskussion war das Ergebnis aber immer das gleiche: Bleibt es beim vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung, würden nach Auffassung der Pädiater Grundrechte von Kindern missachtet.
Dabei gehen die Auffassungen auch auseinander: Manche finden den Gesetzentwurf lediglich unausgegoren, andere - wie Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) - "katastrophal".
Im Fokus der Kritik steht die Bedingung, dass einerseits die Beschneidung nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" zu erfolgen hat, andererseits aber auch von Nicht-Ärzten vorgenommen werden darf, wenn diese Personen "für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind".
Diese vergleichbare Befähigung setzt für Hartmann voraus, dass eine Anästhesie unter Vollnarkose und zudem mit hohen hygienischen Anforderungen in einem sterilen Operationsraum vorgenommen werden kann.
Hartmann: UN-Kinderrechtskonvention ernstnehmen
Personen, die keine Ärzte sind, könnten jedoch diese Standards nicht erfüllen. Auch die geforderte umfassende Aufklärung der Eltern bleibe auf der Strecke. So könnten selbst Ärzte bei einem acht Tage alten Kind noch nicht beurteilen, ob zum Beispiel eine Hämophilie oder ein Antikörpermangelsyndrom vorliegt.
Bei diesen Erkrankungen ist eine Beschneidung kontraindiziert. Bei unsachgemäß vorgenommenen Beschneidungen seien aber auch die Verletzung der Eichel, entzündliche Prozesse oder "Nachblutungen mit chirurgischer Nachrevision" nicht auszuschließen, fügte Dr. Ulrich Fegeler, Pressesprecher des Berufsverbandes, hinzu.
Solche Folgen seien aber eher die Ausnahme; da zumindest in Berlin, wo Fegeler praktiziert, nur die wenigsten Beschneidungen in Hinterzimmern und von Laien vorgenommen würden.
Eine Beschneidung sei ein irreversibler medizinischer Eingriff, so Hartmann, da die Vorhaut im Nachhinein nicht mehr korrigiert - auch nicht transplantiert - werden könne. Dies sei nicht im Sinne des Kindeswohls, wenn man die in der UN-Kinderrechtskonvention enthaltenen Bestimmungen ernst nehme.
Das Recht des Kindes müsse nach der Konvention immer eindeutig vor dem Recht der Eltern stehen, stellte Hartmann klar. Und auch religiös begründete Werte dürften die körperliche Unversehrtheit eines nicht einwilligungsfähigen Kindes niemals in Frage stellen.
Mit den Kinderrechten habe sich die American Academy of Pediatrics (AAP), die einer Beschneidung eher wohlwollend gegenüberstehe, erst gar nicht auseinander gesetzt, kritisiert der BVKJ.
Ein Fall für die Verfassungshüter?
Der AAP falle dies aber auch leichter, da die USA im Gegensatz zur Bundesrepublik die Kinderrechtskonvention noch nicht unterzeichnet habe.
So einig sich die deutschen und europäischen Pädiater bei der Frage der Beschneidung sind, blieben doch auch in Bad Orb einige Fragen offen.
So wurde zum Beispiel gefragt, ob nicht einer unsachgemäßen Beschneidung Vorschub geleistet werde, falls sich die Pädiater einer Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst verweigerten. Was passiert, wenn die Gesetzesvorlage zur Beschneidung in der jetzigen Variante auch den Bundestag passiert und damit gesetzlich verankert wird?
Eine Verfassungsklage schloss Hartmann in Bad Orb nicht aus. Diese könne der BVKJ zwar selbst nicht auf den Weg bringen, aber zumindest tatkräftig unterstützen.
Viel besser sei es aber, auf einen Kompromiss hinzuarbeiten, hieß es. So würden es die Kinder- und Jugendärzte zum Beispiel für sinnvoll halten, wenn die Beschneidung so lange hinausgezögert werden könnte, bis ein Kind religionsmündig sei.
In Deutschland ist dies mit 14 Jahren der Fall. Reiche dieser Vorschlag den muslimischen und jüdischen Religionsgemeinschaften nicht aus, könnten Beschneidungen erst einmal - wie beispielsweise in England - symbolisch vorgenommen werden.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden. Der Fraktionszwang wird vermutlich aufgehoben.