Frohe Kunde für die Feiertage:
Dieses Jahr können saarländische Praxen auch ohne persönliche Vertretung pausieren
Vertreterversammlung im Saarland beschließt Ergänzung der Bereitschaftsdienstordnung und ermöglicht Vertragsärzten so, mehr Spielraum für Praxisschließungen zwischen Heiligabend und Neujahr.
Veröffentlicht:Saarbrücken. Kurzurlaub über die bevorstehenden Feiertage? Alle Praxen im Saarland können nun diese Gelegenheit nutzen. Möglich wurde dies durch einen Beschluss auf einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung der KV-Vertreterversammlung.
Danach werden in der Bereitschaftsdienstordnung Heiligabend, Silvester und Rosenmontag durch eine Ergänzung als zusätzliche Bereitschaftsdienst-Zeiten aufgeführt. Gleichzeitig wurde ausdrücklich klargestellt, dass der 24. und der 31. Dezember wie Feiertage behandelt werden, wenn es um die Feststellung von Brückentagen geht. Diese sind ansonsten als einzelne Werktage zwischen Feiertagen und Wochenenden definiert. Auch an den Brückentagen werden Bereitschaftsdienste eingerichtet.
Dieses Jahr bedeutet das konkret, dass die Vertragsärzte und zugelassenen MVZs zwischen Freitag, den 20. Dezember, nachmittags bis Donnerstag, 2. Januar morgens nicht verpflichtet sind, die Versorgung der eigenen Patienten selbst zu gewährleisten.
Die Änderungen wurden am Mittwochnachmittag einstimmig beschlossen. Auf die rechtliche Klarstellung hatte vor allem der Hausärzteverband gedrungen. In der bisherigen Fassung der Bereitschaftsdienst-Ordnung waren Heiligabend und Silvester zwar bereits unter den Bereitschaftsdienst-Zeiten aufgeführt, aber für die Brückentage-Regelung nicht ausdrücklich den Feiertagen gleichgestellt. Außerdem fehlte der Rosenmontag bei der Festlegung der Zeiten, an denen Bereitschaftsdienste garantiert und die entsprechenden Praxen geöffnet sind. (kud)