Trotz Arzt-Attest
E-Bike bleibt Privatvergnügen
Fortbewegung mit Hilfsmotor - allerdings ohne die Krankenkassen. Nur weil ein Orthopäde für seine Patientin ein E-Bike empfiehlt, muss die Kasse es noch lange nicht bezahlen.
Veröffentlicht:OLDENBURG (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen kein Fahrrad mit Hilfsmotor bezahlen.
Auch wenn der Arzt das sogenannte E-Bike für eine gute Sache hält, bleibt es ein privates Vergnügen, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts (SG) Oldenburg.
Die heute 53-jährige Klägerin leidet an Gonarthrose; rechts wurde bereits eine Knieprothese eingesetzt. Mehr als 500 Meter zu gehen bereitet ihr starke Schmerzen, und auch normales Radfahren wird ab zwei Kilometern beschwerlich.
Um trotzdem mobil zu bleiben und ausreichend Bewegung zu sichern, empfahl der behandelnde Orthopäde ihr ein Fahrrad mit Hilfsmotor.
Die Krankenkasse wollte diesfreilich nicht bezahlen und bekam vor dem Sozialgericht nun Recht: E-Bikes würden nicht für kranke und behinderte Menschen hergestellt und seien inzwischen längst weit verbreitet.
Auch junge und gesunde Menschen führen damit zur Arbeit, um Staus und hohen Benzinpreisen zu entgehen. "Sie sind daher als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens zu qualifizieren und unterfallen nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung."
Az.: S 61 KR 204/11