Prävention bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
EbM-Netzwerk sieht Lauterbachs „Gesundes-Herz-Gesetz“ als Irrweg
Prävention verlagere sich immer mehr auf individuelles Verhalten und vernachlässige strukturelle Faktoren, meint das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin. Und diesem Trend leiste Lauterbach Vorschub.
Veröffentlicht:Berlin. Das Netzwerk Evidenz-basierte Medizin sieht das so genannte Gesundes-Herz-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als völlig verfehlt an. Der Vorschlag „hebelt ein Großteil der Grundsätze der evidenzbasierten Einführung von Leistungen und einer ethisch gebotenen wie rechtlich geforderten gemeinsamen Entscheidungsfindung mit Patientinnen und Patienten aus und stellt einen Affront gegenüber den Kerngedanken der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung dar“, erklärte das Netzwerk in einer Pressemitteilung.
Plan geht an Vorgaben des SGB V vorbei
Besonders kritisch bewertet das Netzwerk die Ausweitung der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne vorherige systematische Bewertung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, wie es nach den Paragraphen 2 und 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V geboten sei.
Lauterbach plant unter anderem die Einführung von Screeninginstrumenten und die präventive Verordnung von Statinen auf gesetzlich festgelegte Risikoschwellen. „Diese vorgesehenen Regelungen basieren auf einer Konsultation von Expertinnen und Experten und nicht auf einer öffentlich zugänglichen Bewertung von Nutzen, Risiken und gesundheitsökonomischen Effekten. Mögliche Interessenkonflikte sind nicht dokumentiert, was Fehl- und Überversorgung sowie monetäre Fehlanreize begünstigt.“
Diese Regelungen, so das Netzwerk, behinderten informierte Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger und schwächten deren Gesundheitskompetenz. Der Gesetzentwurf verstärke den Trend, präventive Maßnahmen auf individuelle Verhaltensprävention zu konzentrieren, ohne strukturelle und sozioökonomische Einflussfaktoren zu berücksichtigen. (eb)