Ein Rezept, das wirkt

Eine Pauschale, ein Patient

Ein Klinik-Geschäftsführer, der sich für längere Behandlungszeiten der Patienten ausspricht, ist ungewöhnlich. Ein IV-Vertrag der DAK Gesundheit mit dem Zentrum für Psychiatrie in Südwürttemberg macht es möglich.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Setzen sich für psychisch Erkrankte ein (v.l.): Dr. Urban Hansen, Leiter des Integrationsprojekts beim ZfP, Dr. Dieter Grupp, Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg, und der DAK-Vorstandsvorsitzende Professor Herbert Rebscher.

Setzen sich für psychisch Erkrankte ein (v.l.): Dr. Urban Hansen, Leiter des Integrationsprojekts beim ZfP, Dr. Dieter Grupp, Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg, und der DAK-Vorstandsvorsitzende Professor Herbert Rebscher.

© Michaela Kaiser

STUTTGART. Ein Patient, eine Jahrespauschale: Auf dieses Modell haben sich die Kasse und das landeseigene Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg (ZfP) vor zwei Jahren geeinigt.

Der Vertrag umfasst die gesamte ambulante und stationäre Krankenhausbehandlung für psychisch erkrankte DAK-Versicherte in der Region zwischen Reutlingen und dem Bodensee.

Inhalt des Integrationsvertrags ist die Versorgung von Versicherten mit allen psychischen Erkrankungen -  Hauptfelder sind Depression, Demenz, Schizophrenie und Sucht. Zuletzt waren 570 Versicherte der DAK in den IV-Vertrag eingeschrieben.

Jahrelang hatte sich die Kasse - wie alle ihre Wettbewerber auch - gegen stetige Kostensteigerungen gestemmt.

Vergeblich, die Zahl der stationären Einweisungen stieg, die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit wird im jüngsten DAK-Gesundheitsreport mit 30,5 Tagen angegeben, ein Plus von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Am Montag zogen die Vertragspartner bei einer DAK-Veranstaltung in Stuttgart Zwischenbilanz. "Der Vertrag wirkt, es handelt sich um ein praxistaugliches Modell", sagte der DAK-Vorstandsvorsitzende Professor Herbert Rebscher.

Der IV-Vertrag zeige, wie Wettbewerb in der GKV funktionieren sollte: Als Suchprozess für eine bessere Versorgung, nicht als Risikoselektion. Neuland betreten Kasse und Leistungsanbieter dadurch, dass die Versorgungssteuerung komplett beim ZfP liegt.

Alle sektoralen Budgets werden dadurch überflüssig. So können die Kliniken die eingeschriebenen Patienten je nach Notwendigkeit ambulant, teilstationär oder stationär versorgen.

"Wir bestellen die Patienten nicht ein, wir stellen uns ein", sagte Dr. Urban Hansen, Leiter des Integrationsprojekts beim ZfP. Mitarbeiter könnten schwer erkrankte Patienten notfalls mehrmals täglich zu Hause aufsuchen - eine Behandlungsintensität wie in der Klinik. Jeder Patient werde von einem persönlichen Ansprechpartner betreut.

Der Wunsch: Verträge mit allen Kassen

Seit Juli dieses Jahres ist der Vertrag um eine sogenannte Clearingstelle erweitert worden, die außerhalb des von der DAK gezahlten Jahresbudgets finanziert wird. Dabei sorgen niedergelassene Psychotherapeuten für die frühestmögliche Erkennung der Patienten. Dieses zusätzliche Modell funktioniere sehr gut, sagte Hansen.

"Zunehmend weisen auch Niedergelassene die Patienten direkt in die Integrationsversorgung ein", erläuterte er.

Nach seiner Darstellung konnte die durchschnittliche stationäre Aufenthaltsdauer der eingeschriebenen Patienten von rund 56 auf 35 Tage gesenkt werden. Patienten, die einen komplexen Hilfebedarf haben, würden von der IV-Versorgung besonders profitieren, sagte Hansen.

Das ZfP wolle, da wo nötig, "die Behandlungsdauer verlängern und die Verweildauer im Krankenhaus senken", sagte Dr. Dieter Grupp, Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg. Die Patienten bestimmten das Tempo der Veränderungen, nicht ökonomische Vorgaben, betonte er.

"Wir brauchen keinen Cent mehr", sagte Grupp mit Bezug auf die Kosten der Regelversorgung. Er bezeichnete das Behandlungsmodell im IV-Vertrag als "minimalinvasive Psychiatrie".

Für das baden-württembergische Sozialministerium lobte Ministerialdirigent Dr. Joachim Kohler, der IV-Vertrag eröffne eine "Win-win-Situation" für Kasse und Leistungsanbieter.

Er bezeichnete den Trend zu immer mehr Betten in der psychiatrischen Versorgung als falsch. Zwar sei der IV-Vertrag ein Beleg für die "innovative Kraft von Selektivverträgen". Kohler mahnte aber auch, gute Versorgungsmodelle müssten für alle Patienten verfügbar sein.

Verträge mit allen Kassen wären auch der Wunsch des ZfP, sagte dessen Geschäftsführer Dieter Grupp. Seit Oktober 2011 ist die Barmer GEK im Vertrag dabei. Gespräche mit weiteren Kassen liefen bereits, hieß es.

Das Capitation-Modell

Im IV-Vertrag kommt ein Vergütungskonzept zum Tragen, das Capitation-Modell heißt. Dabei erhält der Leistungserbringer vorab eine Pauschale pro Kopf (per capita) für die Versorgung. Bei dieser im Rahmen von IV-Verträgen selten praktizierten Vergütungsform wird der Betrag prospektiv für einen definierten Leistungsumfang festgelegt. Ein Vorteil für die Kasse ist, dass das Versicherungsrisiko auf das ZfP verlagert, die Ausgabenentwicklung somit besser kalkulierbar wird. Der Leistungserbringer kann durch effiziente Versorgungssteuerung Einsparungen im Vergleich zur Regelversorgung realisieren - etwa durch weniger stationäre und mehr ambulante Behandlungen.

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