Organtransplantation
Eintrag ins Organspende-Register zu kompliziert?
Anfang 2024 soll nun endlich das bundesweite Organspende-Register an den Start gehen. Doch einfach ist es in der Handhabung für Bürger nicht, meint die DSO. Und es gibt noch ein Problem: Erst zehn Prozent der Kliniken hätten einen Zugriff.
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Statt nur auf Papier sollen Bürgerinnen und Bürger ihren Willen künftig auch in einem elektronischen Organspende-Register kundtun können. Der Papier-Ausweis bleibt aber parallel erhalten.
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Frankfurt/Main. In einem zentralen Register können Bürger bald eintragen, ob sie einer Organspende zustimmen oder nicht. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hätte sich gewünscht, dass der Zugang zu diesem Register ebenso einfach ist, wie einen Organspende-Ausweis auf Papier auszufüllen. Aus Datenschutzgründen wird das aber nicht möglich sein.
Den Grundgedanken des Registers hält die DSO für sehr gut: „Einen Ausweis kann man verlieren oder er wird nicht gefunden. Mit einem Register haben die Krankenhäuser einen verlässlichen Zugriff auf den erklärten Willen des Verstorbenen“, sagte der Medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel, der Deutschen Presse-Agentur.
Damit sich möglichst viele Menschen dort eintragen, müsse das möglichst einfach sein. „Dem stehen aber hohe Anforderungen an den Datenschutz gegenüber“, sagte Rahmel. So muss man zum Beispiel eine App auf sein Handy oder seinen Rechner herunterladen und einen elektronischen Personalausweis mit PIN haben – „das ist nicht trivial“.
DSO-Vorstand Rahmel: Register muss auch beworben werden
Rahmel hofft, dass das Register beworben und der Zugang gut erklärt wird. „Dann kann das auch eine Chance sein, Organspende wieder mehr ins Bewusstsein zu rücken und am Ende vielleicht die Zahl der Spender zu erhöhen.“ Die Erfahrungen in anderen Ländern seien sehr unterschiedlich: In den Niederlanden hat sich laut Rahmel jeder Zweite eingetragen, in Österreich ein Prozent.
Aber nicht nur potenzielle Spender, auch die Entnahme-Krankenhäuser müssen Zugang zu dem Register haben. Laut DSO läuft das eher schleppend an: Erst zehn Prozent der Kliniken hätten einen Zugriff. „Hier ist noch viel zu tun.“
Der Papier-Ausweis wird – als parallele Möglichkeit, seinen Willen kundzutun – ohnehin erhalten bleiben, wie Rahmel betont. Der Start der elektronischen Datenbank wurde mehrfach verschoben. Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Einführung des Registers nun im ersten Quartal 2024 geplant. (dpa)