Endspurt für die Patientenrechte

Das Patientenrechtegesetz auf der Zielgeraden - noch 2012 soll es in Kraft treten, kündigt die Regierung jetzt an. Und schon heute weiß sie, wo es im Anschluss nachgebessert werden muss.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Das Patientenrechtegesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Das hat Wolfgang Zöller (CSU), in einer Podiumsdiskussion beim Hauptstadtkongress in Berlin angekündigt.

Um diesen Termin zu halten, sei er auch bereit, noch umstrittene Punkte wie die IGeL eventuell erst nachträglich zu berücksichtigen.

Der Konsens aller Beteiligten sei heute schon breit, sagte Zöller. Drei Punkte lägen ihm aber noch am Herzen, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, die er in das parlamentarische Verfahren ab dem 27. September einbringen wolle.

Es dürfe keinen Härtefallfonds auf Kosten der Patienten geben. Vorstellen könne er sich eine Stiftungslösung.

Er setze sich ferner für ein Mitbestimmungsrecht der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) in Verfahrensfragen ein und plädiere dafür, auch Beinahefehler in Meldesystemen zu erfassen.

Breiten Raum in der Diskussion nahm ein Thema ein, das der Gesetzentwurf bislang nicht berührt: die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) und die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner forderten Rechte von Patienten, die diese Leistungen in Anspruch nähmen, im Gesetz zu berücksichtigen.

Montgomery gegen "sinnlose IGeL"

Der Verkaufsdruck auf die Patienten belaste das Arzt-Patienten-Verhältnis. Der (Noch-)Vorsitzende des vdek, Thomas Ballast, charakterisierte aus seiner Sicht die Vorgänge sogar als "widerlich". Ballast wechselt zur TK.

Als "überzogen dargestelltes Problem" bezeichnete Ärztepräsident Dr. Frank Ulrich Montomery die Debatte. Geschätzt machten die mit IGeL erzielten Umsätze lediglich ein Dreißigstel der Umsätze mit der GKV aus.

Die Bundesärztekammer setze sich ohnehin gegen sinnlose IGeL ein. Nicht zu verstehen sei die Kritik der Kassen an Leistungen, die manche von ihnen von sich aus freiwillig als Satzungsleistungen anböten.

Ein weiterer Punkt, mit denen sich die Parlamentarier auseinandersetzen werden, ist die im Gesetzentwurf geplante Fristenregelung.

Patienten, die eine Kur oder ein Hilfsmittel beantragen, sollen sich die Leistung selbst beschaffen können, wenn die Kasse nicht rechtzeitig reagiere.

Diese Regeln enthielten noch zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, war sich die Runde weitgehend einig.

Ballast sprach sich dafür aus, die Patienten in Patientenforen über die Qualität der Kassen abstimmen zu lassen. Dann zögen Kassen, die nicht zügig arbeiteten, den Kürzeren.

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