Bundestag nach der Vertrauensfrage
Entbudgetierung der Hausarztversorgung: FDP-Fraktion nimmt neuen Anlauf
Die FDP-Fraktion fordert ein Ende von Mengen- und Honorarbegrenzung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sieht in der Verbesserung der Bedingungen für niedergelassene Ärzte „Kernaufgabe“ für die nächste Regierung.
Veröffentlicht:Berlin. Trotz Ampel-Aus, Vertrauensfrage und bevorstehender Neuwahlen: Im Bundestag wird weiter Gesundheitspolitik gemacht, auch auf der Basis des Ampel-Koalitionsvertrags. Die FDP-Fraktion versucht mit einem Antrag an den Bundestag zur Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung zur Sachpolitik zurückzufinden.
Dieses Thema brennt auch Unionspolitikerinnen unter den Nägeln. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat am Dienstag die Verbesserung der Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zur „Kernaufgabe“ für die nächste Bundesregierung erklärt. Dazu zähle auch die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung, sagte Gerlach anlässlich der Jahrespressekonferenz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
FDP-Politiker Bartelt: Vollumfängliche Honorierung
Die FDP-Fraktion fordert nun die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der „die Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung von mengenbegrenzenden oder honorarmindernden Maßnahmen ausnimmt“, heißt es in einem am Dienstagabend konsentierten Antrag an den Bundestag, der der Ärzte Zeitung vorliegt.
„Hausärzte sind die erste Anlaufstelle und können in den meisten Fällen die benötigte Hilfe gleich selbst erbringen“, sagte der FDP-Abgeordnete Christian Bartelt, selbst Zahnarzt, der Ärzte Zeitung am Dienstag. Die FDP-Fraktion sei der Überzeugung, dass medizinisch notwendige und lege artis erbrachte Leistungen auch vollumfänglich honoriert werden müssten.
Mit dem Antrag sollen zudem eine Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des Versorgungsauftrags, eine Geringfügigkeitsgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Instrumente zur Patientensteuerung und eine quartalsübergreifende Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten mit hohem Betreuungsaufwand auf den Weg gebracht werden.
Primärarztversorgung ja, aber freiwillig
Die FDP-Fraktion greift damit Elemente des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf. Dieses wird nach dem Ende der Koalition nicht weiterverfolgt werden. Es hatte in seiner frühen Fassung den Aufbau von Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren und die Finanzierung von Medizinstudienplätzen durch die Krankenkassen vorgesehen. Im Gesetzgebungsverfahren waren diese Vorhaben gestrichen worden.
Die Autorinnen und Autoren des FDP-Antrags sehen jedoch durchaus einen Nutzen in einer Weiterentwicklung der Lotsenfunktion der Hausärztinnen und Hausärzte sowie grundversorgender Fachärzte zu einer Primärarztversorgung. Grund: Damit ließen sich Wartezeiten verkürzen und kostenintensive Doppeluntersuchungen vermeiden, heißt es in dem Antrag. Nach Auffassung der FDP-Fraktion solle eine Teilnahme an einem Primärarztsystem aber nicht erzwungen sondern lediglich angereizt werden. (af)