Entlassmanagement wird verbindlicher

DÜSSELDORF (iss). Das Entlassmanagement könnte einen größeren Stellenwert bekommen.

Veröffentlicht:

Im Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz sieht eine Änderung zu Paragraf 39 Absatz 1 vor, dass die Klinikbehandlung ein Entlassmanagement "zur Lösung der Probleme beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung" umfassen soll.

Darauf hat Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld bei der Fachtagung "Krankenhaus - was dann?" in Düsseldorf aufmerksam gemacht.

Wingenfeld: Kassen müssen es finanzieren

"Wenn eine solche Vorschrift im SGB V steht, heißt das, dass die Krankenkassen es finanzieren müssen", sagte Wingenfeld. Eine solche Verbindlichkeit habe es bislang nicht gegeben.

Zwar gebe es bislang schon rechtliche Regelungen und Strukturen zur besseren Überleitung von Patienten zwischen Klinik und häuslicher Versorgung, bei der konkreten Umsetzung hapere es aber häufig, sagte er.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Versorgung von Privatpatienten

PKV-Vergütung bringt Praxen knapp 74.000 Euro zusätzlich

Lesetipps
Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter