KV Berlin

Erhält der Vorstand doch eine Extra-Zahlung?

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Der Disput um die Übergangsgelder der Vorstände der KV Berlin neigt sich dem Ende zu. Am Donnerstag wollen die Vertreter erneut abstimmen.

BERLIN. Erhalten die drei Vorstandsmitglieder der KV Berlin einen finanziellen Ausgleich für die Übergangsgelder von insgesamt knapp 550.000 Euro, die sie zurückzahlen mussten? Am Donnerstag soll die Entscheidung fallen.

Auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung steht die Abstimmung der Anträge aus der nicht öffentlichen Sitzung der Vertreterversammlung vom 13. Juni. Auch diese Abstimmung soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.

Die Abstimmung in der Vertreterversammlung ist das Nachspiel der Affäre um die Übergangsgelder der Berliner KV-Vorstände Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke.

Sie hatten sich nach ihrer ersten Amtszeit Anfang 2011 Übergangsgelder von je 183.000 Euro auszahlen lassen, obwohl sie ihre Vorstandstätigkeit fortsetzten.

Das Landessozialgericht hatte im Dezember 2012 entschieden, dass die Vorstände diese Gelder zu Unrecht kassiert haben und sie an die KV zurückzahlen müssen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung dauern an.

Auch KV-Satzung steht auf dem Programm

Die nun bei der Vertreterversammlung zur Abstimmung stehenden Anträge bilden die ganze Breite der Möglichkeiten ab. Ein Antrag sieht nach Informationen der "Ärzte Zeitung" einen vollständigen Ausgleich der Zahlungen in anderer Form vor.

Dagegen steht der Antrag, dass gar kein Ausgleich erfolgen soll. Ein Kompromiss sieht ein Übergangsgeld in der halben Höhe vor.

Auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung steht außerdem die KV-Satzung. Die Diskussionen darüber halten seit mehr als einem Jahr an und stehen zum Teil in Zusammenhang mit der Vorstandsaffäre.

So ging es unter anderem um ein Rücktrittsrecht der Vertreterversammlung (VV) oder um das Recht der VV, einen vom Vorstand unabhängigen Juristen beizuziehen. Auch zur Satzung ist am Donnerstag schließlich eine Entscheidung zu erwarten. (ami)

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 19.09.201310:10 Uhr

„Ick kann jar nich soville fressen, wie ick kotzen möchte.“

Zunächst einige Zahlen: Ein niedergelassener Arzt erwirtschaftet (Tabelle) durchschnittlich ein zu ver-steuerndes Einkommen von 127,2 Tsd. €/Jahr (nachzulesen: www.dr-guenterberg.de unter /Publikationen/In Presse Büchern, dort unter „Das Einkommen niedergelassener Ärzte“, Tabellen 2.1 und 2.2). Zwischen Honoraren und Überschuss liegen bekanntlich Kosten, zwischen Überschuss und zu ver-steuerndem Einkommen liegen Abschreibungen; letztlich wird das nach Steuern verfügbare Einkommen niedergelassener Ärzte noch durch Tilgungen auf das verfügbare Einkommen von durchschnittlich 79,2 Tsd. € reduziert.

Tabelle:
Honorar Zu versteuerndes Verfügbares
aus der GKV Einkommen Einkommen
Allgemeinmediziner 187,4 105,6 67,1
Augenarzt 222,3 142,9 87,9
Dermatologe 168,5 102,8 65,6
Durchschnitt aller Niedergelassenen p. a.: 225,5 127,2 79,2
Vergütung jedes Berliner KV-Vorstands *) 215 ?.....
Vergütung Berliner Senator *) 126
Vergütung Bundesminister *) 198
Vergütung Bundeskanzlerin *) 201

Jeder der drei Berliner KV-Vorstände erhält für seine Tätigkeit lt. KONTRASTE derzeit eine Zuwendung von 215 Tsd. € /Jahr. Die regulären Vergütungen der Vorstände (übrigens auch der Vorstände in anderen Bundesländern) scheinen sich offenbar an den Praxis-Umsätzen, nicht aber am Einkommen zu orientie-ren, liegen also weit über das, was die Vorstands-Mitglieder aus ihrer ärztlichen Tätigkeit erzielen wür-den. Ihre Praxen aber laufen mit genehmigten Vertretern weiter. Die Vorstandsmitglieder sind dort in Teilzeit weiter tätig, dürften so also noch ein Zusatz-Einkommen erzielen.
Nur im Vergleich mit anderen niedergelassenen Ärzten und mit anderen Verantwortlichen kann man sich ein Bild von der Angemessenheit der Vorstandsgehälter machen.

Nun sah die Satzung der Berliner KV ursprünglich für die aus ihren Ämtern ausscheidenden Vorstands-mitglieder ein Übergangsgeld in Höhe von 183 Tsd. €, eines damaligen Jahresgehalts, vor, wenn „danach die ursprüngliche ärztliche Tätigkeit wieder hauptberuflich aufgenommen wird“. Nach einer Entschei-dung der über die KV wachenden Aufsichtsbehörde, wonach Übergangsgelder künftig nur für 6 Monate gezahlt werden dürfen, hat die Vertreterversammlung dann dennoch (auf Antrag des Vorstandes?) für ihren Vorstand einen Ausgleich für diese Kürzung, ein Übergangsgeld von 183 Tsd. € beschlossen und dieses dann, als absehbar war, dass die der Vorstände weiter amtieren würden, in eine „erfolgsunabhän-gige Prämie“ umgewidmet und ausgezahlt. Der Vorgang wurde vom Vorsitzenden der Vertreterversamm-lung unterzeichnet, von der Senatsgesundheitsverwaltung geprüft und (zunächst) nicht beanstandet.
Die drei Vorstände sehen sich im Recht und halten die Verträge für rechtens. Juristen sehen in dem Vor-gang ein „rechtswidriges Umgehungsgeschäft“, Kritiker betrachten den Vorgang als Veruntreuung, als „Griff in die Kasse der ihnen anvertrauten Gelder“, Journalisten bezeichnen den Berliner Vorstand als „Beutegemeinschaft“. Sollte sich der Vorgang letztlich als rechtswidrig herausstellen, müssten sich die Beteiligten wohl auch noch des Vorwurfs der „erheblichen kriminellen Energie“ stellen.

Sollte sich der Vorgang als rechtens herausstellen, bliebe dennoch der moralische Aspekt: Untätigkeit kann man den Vorständen sicher nicht vorwerfen; für ihre Tätigkeit aber bekommen sie ein, gelinde aus-gedrückt, außerordentliches Gehalt.

Mit welchen Verdiensten aber ließe sich wohl dazu noch eine Prämie in Höhe eines Jahresgehaltes recht-fertigen? Man erinnere sich:
Die letzte Gebührenordnung für die Vertragsärzte ist nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erarbeitet worden, auf einer Grundlage von 5,1 Cent pro Punkt. Dennoch hat der Gesetzgeber einen Punktwert von 3,5 Cent verfügt. Die Vorstände der KV´en und der KBV haben das widerspruchslos akzeptiert. Für Bud-gets, Regelleistungsvolumen und Regresse gilt Gleiches. Wie würde man in

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