Therapie von Flüchtlingen
Ermächtigungen kaum gefragt
Das Interesse an Ermächtigungen für die psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von Flüchtlingen ist in den KVen unterschiedlich groß. Von 60 bis null reicht die Zahl der Anträge, die bislang gestellt wurden.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Das größte Interesse an einer Ermächtigung zur Versorgung von Flüchtlingen haben bisher Psychotherapeuten und Psychiater in Berlin gezeigt. Mehr als 60 Anträge, so die KV, gingen dort bisher beim Zulassungsausschuss ein, rund 50 Ermächtigungen wurden schon erteilt, kürzlich auch an eine ärztlich geleitete psychosoziale Einrichtung, in der Psychiater und Psychotherapeuten gemeinsam behandeln wollen.
Dagegen musste in Mecklenburg-Vorpommern noch über gar keinen Antrag entschieden werden. In Westfalen-Lippe wurden neun Anträge genehmigt, in Nordrhein und Niedersachsen sechs (vier Verfahren stehen noch aus), in Hamburg zwei, in Bayern wurde einer von drei Anträgen bisher bewilligt, ebenso in Schleswig-Holstein, Bremen und im Saarland. In Hessen muss sich der Ausschuss mit sieben Anträgen befassen. Das ergab eine Umfrage der "Ärzte Zeitung".
Im Mittel dürfte damit die Zahl der Anträge und Ermächtigungen im unteren einstelligen Bereich liegen. Neben den gesetzlichen Vorgaben wird als ein Grund für das "eher geringe Interesse" (KV Westfalen-Lippe) das Problem der Dolmetscherfinanzierung genannt. Bei der Behandlung von Flüchtlingen werden nach 15 Monaten Aufenthalt von der GKV keine Dolmetscherkosten übernommen.
Auch nach den Anschlägen von Würzburg und Ansbach wird das Thema Dolmetscherfinanzierung voraussichtlich nicht auf die politische Agenda gesetzt werden. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU, Maria Michalk, sagte der "Ärzte Zeitung", dass dies momentan kein Thema sei.
Der Anschlag in Ansbach sei zum Beispiel von einem Flüchtling begangen worden, der in Behandlung gewesen sei. Das zeige, dass sich solche Taten auch nicht mit einer Therapie verhindern ließen
. Ungeachtet dessen fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) mehr Anstrengungen, um schon in den Aufnahmeeinrichtungen psychische Auffälligkeiten bei den Flüchtlingen schnell zu erkennen. "In jeder Aufnahmeeinrichtung sollte eine psychotherapeutisch-psychiatrische Sprechstunde eingerichtet werden", so BPTK-Präsident Dr. Dietrich Munz.