Ethikrat plant Expertise zur Reproduktionsmedizin

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BERLIN (fst). Der Deutsche Ethikrat plant eine Stellungnahme zur Reproduktionsmedizin. Am vergangenen Donnerstag hat der Rat dazu seine Beratungen gestartet. Ratsmitglied Jochen Taupitz stellte fest, dass das Embryonenschutzgesetz seit 20 Jahren fast unverändert fortbesteht. Er nannte dies problematisch, da das Gesetz strafrechtliche Verbote enthält, die aus verfassungsrechtlichen Gründen exakt formuliert sein müssen. Dass Novellierungsbedarf bestehe, sei weitgehend unbestritten. Diskutiert werden müsse, ob das Gesetz durch ein umfassendes Fortpflanzungsmedizingesetz abzulösen sei.

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