Elektronische Patientenakte

Europäischer Gesundheitsdatenraum: Opt-out nur für bestimmte Daten?

Am Mittwoch stimmte das EU-Parlament für den Europäischen Gesundheitsdatenraum. Eine Opt-out-Möglichkeit soll es demnach nur für die Sekundärdatennutzung geben.

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Straßburg. Gesundheitsdaten und damit auch Informationen aus Patientenakten sollen künftig in einem Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) grenzüberschreitend zur Verfügung stehen. Dafür stimmten am Mittwoch mit großer Mehrheit die Abgeordneten des Europaparlaments.

Die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler sprach von einem „echten Quantensprung“ für Patienten. „Das kann in Notfällen Leben retten“, lobte auch der CDU-Europaabgeordnete und Mediziner Peter Liese das Ergebnis.

Der Gesundheitsdatenraum soll den Bürgern ermöglichen, EU-weit auf Rezepte, Laborergebnisse oder Krankenakte zuzugreifen. Gesundheitsdaten sollen aber eben auch für die Forschung und nicht-gewerbliche Zwecke nutzbar sein.

Opt-out und Opt-in für mehr Patientenschutz

Jedes Land soll nun auf der Grundlage der Plattform MyHealth@EU nationale Dienste für den Zugang zu Gesundheitsdaten einrichten. Die Europaabgeordneten fordern allerdings mehr Mitspracherecht für Patienten bei der Verwendung ihrer Daten durch Gesundheitsdienstleister. Sie schlagen ein Opt-out-System für die Sekundärnutzung der meisten Gesundheitsdaten vor und verlangen, dass für die Sekundärnutzung bestimmter sensibler Daten – etwa genetischer Informationen – die ausdrückliche Zustimmung des Patienten erforderlich ist.

Das Vorhaben muss noch abschließend mit den EU-Staaten ausgehandelt werden. Die Verhandlungen sollen am Donnerstag beginnen, so dass das Vorhaben noch vor den Europawahlen Mitte kommenden Jahres abgeschlossen werden kann. (dpa/kap/eb)

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