Anhörung im Gesundheitsausschuss am Mittwoch

Expertenstreit um den richtigen Weg zu mehr Organspenden

Widerspruchs- oder doch Entscheidungslösung? In Kürze will der Bundestag festlegen, inwieweit die Organspende neu zu regeln ist. An diesem Mittwoch werden zunächst Verbände und Experten angehört.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Das Gros der Bürger steht der Organspende positiv gegenüber, einen Spenderausweis haben viele nicht.

Das Gros der Bürger steht der Organspende positiv gegenüber, einen Spenderausweis haben viele nicht.

© Petra Steuer / JOKER / picture alliance

BERLIN. Es ist ein ungelöstes Problem der traurigen Art: Rund 10.000 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Etwa jeder Dritte verstirbt, weil das passende Organ fehlt. Jetzt will der Gesetzgeber gegensteuern und die Organspende neu regeln.

Zur Debatte stehen gleich drei Entwürfe. Im Ziel, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, sind sich alle einig. Der Weg wird aber unterschiedlich beschrieben: So setzt eine Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock auf eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende. Dazu soll Bürgern über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben werden, die Entscheidung zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen.

Die Abgabe einer Organspende-Erklärung soll auch in Ausweisstellen möglich sein. Hausärzte sollen Patienten beraten und sie zum Eintrag ins Register ermutigen. Der Aufwand soll Ärzten extrabudgetär vergütet werden.

Entscheidung oder Widerspruch?

Eine zweite Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Professor Karl Lauterbach strebt dagegen die doppelte Widerspruchslösung an: Jeder Bürger gilt demnach als Organ- oder Gewebespender, solange er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Wenn auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist, gilt die Organentnahme als zulässig.

Auch diese Gruppe will im Zuge der Neuregelung ein Register erstellen lassen, in dem Bürger ihre Erklärung eintragen. Beide Entwürfe sehen zudem Aufklärungs- und Informationskampagnen in der Bevölkerung vor.

Ein dritter Antrag der AfD-Fraktion schließlich regt eine Vertrauenslösung an. Eine Steigerung der Spenderzahlen setze Vertrauen in das dafür geschaffene System voraus.

BÄK für doppelte Widerspruchslösung

Die Argumente für und gegen die Entwürfe finden sich auch in den Stellungnahmen der Verbände und Experten wider, die am Mittwoch im Gesundheitsausschuss zu Wort kommen. Die Bundesärztekammer, die für die doppelte Widerspruchslösung plädiert, betont, dass von nahezu jedem Bürger nach der gesetzlich geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden könne, „sich mit Fragen der Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und sich verbindlich für oder gegen eine Spende zu entscheiden“.

Die Widerspruchslösung verstoße weder gegen die Menschenwürde noch gegen die Glaubens- oder Weltanschauungsfreiheit, so die BÄK. Das Recht selbst zu entscheiden, bleibe „im Kern unangetastet“. Niemand werde gezwungen, die Gründe für seine Entscheidung offenzulegen.

Das sehen Vertreter der großen Kirchen anders. Die Widerspruchslösung sei mit „erheblichen rechtlichen und ethischen Bedenken“ behaftet, betonen der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands und das Kommissariat der deutschen Bischöfe. Die Organspende-Entscheidung müsse freiwillig bleiben.

Kirchenvertreter plädieren für Freiwilligkeit

Es gebe gute Gründe für die Organspende, so die Kirchenvertreter. Gleichwohl: „Es besteht keine moralische Pflicht, seine Organe posthum zu spenden.“ Eine rechtliche Pflicht könne aus diesem Grund „erst recht nicht geben“.

Um die Zahl der Organspenden „nachhaltig“ zu erhöhen, seien organisatorische Aspekte im Transplantationsverfahren zu verbessern. Das im Frühjahr verabschiedete Transplantationsgesetz setze „genau hier an“ und sei daher konsequent umzusetzen.

Zentrale Ursache der niedrigen Organspenderate ist ein Erkennungs- beziehungsweise Meldedefizit potenzieller Organspender in Kliniken.

Professor Ulrich Kunzendorf, Direktor der Klinik für Innere Medizin IV, Uniklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel

Ähnlich argumentiert der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Schweigen sei keine Zustimmung. Das Selbstbestimmungsrecht werde mit dem Widerspruchs-Entwurf derart stark eingeschränkt, wie es im Daten- und Verbraucherschutz oder im Medizinrecht ansonsten „unvorstellbar wäre“.

Wann fühlen sich Patienten zur Spende gedrängt?

Die Menschen könnten sich zur Organspende gedrängt fühlen oder Sorge haben, dass ein Widerspruch nicht gefunden werde, selbst wenn es ein Register dafür gebe. So könne sich die Vertrauenskrise, in der die Organspende in Deutschland stecke, „weiter verschärfen“, warnt Brysch.

Der Verein „Leben Spenden!“ betont dagegen, ein Paradigmenwechsel in der Regelung der Organspende sei längst überfällig. Die Widerspruchslösung löse dies ein. In allen Ländern, in denen diese Regelung gelte, seien die Organspende-Zahlen viel besser als in Deutschland, heißt es in der Stellungnahme des Vereins, dem namhafte Unterstützer wie der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Professor Matthias Anthuber, oder der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) angehören.

Die Entscheidungslösung sei abzulehnen, da überhaupt nicht ersichtlich sei, dass damit Verbesserungen bei der Organspende erzielt werden könnten. Die Bürger alle zehn Jahre bei der Beantragung des Personalausweises anzusprechen, vertage das Problem nur, statt es zu beheben.

Angehörige entscheiden gar nicht!

Peter Dabrock, Professor für Systematische Theologie an der Universität Erlangen, wirft den Vertretern der doppelten Widerspruchslösung dagegen Etikettenschwindel vor. Von doppelter Widerspruchsregelung dürfe man nur sprechen, „wenn über die zu Lebzeiten erfolgende Einwilligung des potenziellen Organspenders hinaus den Angehörigen eine eigenständige Entscheidungsmöglichkeit“ zugestanden würde. Nur dann ergebe terminologisch das Adjektiv „doppelt“ Sinn.

Diese Möglichkeit verneine der Entwurf jedoch. Den Entwurf für eine Entscheidungslösung stuft Dabrock hingegen als „sachlich sinnvolle und gegenüber Grundrechten und der Herstellung ihrer praktischen Konkordanz sensible Reforminitiative dar“. Sie setze zudem den „Hebel an den richtigen Stellen“ an. Dazu gehörten etwa das niedrigschwellige Vorhalten von Entscheidungsmöglichkeiten bei Behörden, ein Register oder die finanzielle Verbesserung notwendiger Gespräche beim Arzt.

Lesen Sie dazu auch: Am Beispiel Spanien: Widerspruchslösung ist kein Erfolgsfaktor der Organspende

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Bundestag lehnt Widerspruchslösung ab

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 24.09.201918:07 Uhr

Mehr Organspende-Bereitschaft wagen?

Glanz und Elend der Transplantationsmedizin
Geringe Organspende-Bereitschaft in Deutschland korrespondiert mit unterentwickeltem Diskurs über bio-psycho-soziale Auswirkungen der Transplantationsmedizin. Lebensfrisch transplantierbare Spenderorgane mit Erfolgsaussichten bei Organempfängern bedeuten nicht "postmortale", sondern perimortale Organspenden.

Animierte Avatare?
Fachärzte-Teams, die den Hirntod feststellen, bzw. Ex-, und Implanteure bewegen sich auf schmalem Grat zwischen Leben und Tod, zwischen Hirntodfeststellung, Entscheidungsfindung und Transplantations-Geschehen. Hirntote Organspender/-innen erscheinen den Explantations-Teams als künstlich belebte "Avatare", deren endgültiger Tod erst nach Organentnahmen besiegelt ist.

Widerspruchslösung konterkariert "Mehr Organspende-Bereitschaft wagen"
"Mehr Organspende-Bereitschaft wagen" geht nur mit Selbst-Reflexion, Nachhaltigkeit, Mut und Offenheit. Transplantationsmedizin ist keine "Wiedergeburt", sondern einseitige Lebensverlängerung. Demnach gibt es keine "moralisch-ethische Pflicht zur Organspende", sondern nur eine Rationale mit freiwilliger Entscheidung dafür oder dagegen. Deshalb ist die von Fachminister Jens Spahn und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel propagierte "Widerspruchslösung", nach der Jede(r) von Geburt an potenzieller Organspender sein müsse, kontraproduktiv. Sie wird z.B. in Spanien in dieser Form auch nur im Konsens verwirklicht, wie eine deutsche Parlamentariergruppe 2018 feststellte:
[https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/975345/organspende-spanien-widerspruchsloesung-erfolgreich.html]

Deutscher Ethikrat contra Widerspruchslösung:
- Professor Claudia Wiesemann, Abteilung Ethik und Medizin der Universität Göttingen, sieht kein Spendenproblem, sondern Melde- und Organisationsprobleme. Organisationsethische Konflikte verursachten den Rückgang der Spenderzahlen. Eine perimortale Organspende Hirntoter mit einem lebendig anmutenden Leib sei die größte Herausforderung für Ärzte, Fachpflegekräfte, Angehörige und Betroffene. Es ginge um Achtsamkeit, Aufmerksamkeit und ethische Zielkonflikte besonders bei denen, die im Schatten von strahlend-erfolgreichen Transplanteuren das Maschinen-gestützte Leben von Organspendern nach Organentnahme beenden müssen.
- Dem Kölner Staatsrechtler Professor Wolfram Höfling zufolge ist jede Entscheidung zur Organspende eine existenzielle Entscheidung über das eigene Sterben. "Ein Widerspruchsmodell lässt sich als verfassungskonforme Lösung des Organmangels nur denken auf der Grundlage der Hirntodkonzeption. Diese ist aber nicht tragfähig", so Höfling. Die Einführung eines Widerspruchsmodells bedeute eine verfassungswidrige Beeinträchtigung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit zum Beispiel in den Fällen, in denen vor der Hirntoddiagnose organprotektive Maßnahmen vorgenommen würden. Moralpädagogische Beeinflussung könnten nicht moralisch legitime Gründe für oder gegen eine Organspende ersetzen.

Deutscher Ethikrat pro Widerspruchslösung:
- Die von Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie in Hamburg, geforderte "Pflicht zur gesellschaftlichen Minimalsolidarität" ist scheinheilig und in Wahrheit als "Akt postmortaler Solidarität" eine utilitaristische Maximalforderung. Sie verkennt und bagatellisiert auf allen Entscheidungs-Ebenen den Ernst und die Konsequenzen jeglicher transplantationsmedizinischer Bemühungen. Es ist den Menschen unzumutbar, sich eindeutig für oder gegen Organspende verhalten bzw. sich gar staatlich dazu verpflichten zu müssen, wenn nicht mal Experten zwischen post- und peri-mortaler Organspende differenzieren. "Eine solche Pflicht zur Klärung und Kundgabe ist auch als rechtliche Pflicht ohne weiteres begründbar", so Merkel. "Sie sei sogar rechtsethisch geboten" verkennt die höchstrichterlich gebotene Informationelle Selbstbestimmung.
- Professor Wolfram Henn, Facharzt für Humangenetik, stellt sich

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