Ästhetische Behandlung
Filler und Botox: Nur von Ärzten mit Zusatzausbildung!
Auf dem Fillermarkt wird es dank der neuen EU-Medizinprodukteverordnung im Mai zu einem Wendepunkt kommen, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie. Die Ärzte sind froh darüber, fordern aber noch viel mehr.
Veröffentlicht:
Schönheitsbehandlung nur vom Fachmann, fordert die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie.
© nikolasvn / stock.adobe.com
Frankfurt/Main. Die Schönheitsbehandlung im Hinterhof, während der Party oder im vierten Stock auf dem Küchentisch müssen ein Ende haben, meint Dr. Klaus Hoffmann von der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie (DGBT). Der Leiter Hautteam Bochum – Schönheitschirurgie und ästhetisch-operative Medizin und kosmetische Dermatologie, Universitätshautklinik im St. Josef Hospital - Zentrum für Lasermedizin des Landes Nordrhein-Westfalen hat einige Fälle von schlimmen Ergebnissen derartiger Behandlungen behandeln müssen. Diese seien zum Beispiel von Kosmetikern, Friseuren, Influencern oder Heilpraktikern vorgenommen worden, erklärte er am Freitag auf einer Pressekonferenz der DGBT in Frankfurt am Main.
Von Nekrosen bis hin zur Blindheit
Die Komplikationen reichten von harmlosen, ästhetischen und korrigierbaren Missgriffen bis hin zu bedrohlichen Infektionen und Gefäßkomplikationen. Nekrosen bis hin zur Blindheit seien Folgen unsachgemäßer Behandlung. Und dabei befinde sich dieser Filler-Markt weiterhin im Aufwärtstrend. Oft seien sich Patienten der Risiken nicht bewusst und würden quasi von der Straße gefischt, um sich schnell eine Spritze geben zu lassen.
Hoffnung setzt Experte Hoffmann auf die neue EU-Medizinprodukteverordnung, die ab dem 26. Mai verbindlich anzuwenden sei. Hier würden insbesondere erhöhte Anforderungen an die so genannten „Dermal Filler“ gestellt, die dann ein schwierigeres Zertifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Und, sagt Hoffmann: „Derjenige, der ein Medizinprodukt nach Deutschland importiert, muss dann quasi die gleichen Regeln wie auch ein Hersteller erfüllen.“ Dies werde sicherlich dem Unwesen ein Ende setzen, dass minderwertiges Material zum Einsatz komme.
Verschreibungspflicht für Filler
Das alles reicht der DGBT aber noch nicht aus, die eine Verschreibungspflicht für derartige Präparate fordert. Dazu müssten in der Verschreibungsverordnung nur einige Halbsätze geändert werden, so Hoffmann.
Auch findet die DGBT, dass nichtalleine die ärztliche Approbation zur Unterspritzung ausreiche. Ärzte hätten nun mal nicht alleine durch ihr Studium die nötigen Qualifikationen, erklärte Dr. Alexandra Ogilvie, DGBT und Inhaberin von Skin Concept München, Privatpraxis für Dermatologie München. Sie berichtet von dem Fall einer 70jährigen Dame. Die Patientin traute sich nicht, ihren Mund zu öffnen, da dann quasi eine doppelte Lippe ausgestülpt zum Vorschein trat. Nachgefragt, wo sie behandelt worden sei, erwiderte die Patientin – von ihrem Hausarzt. Welches Präparat der Arzt ihr gespritzt hatte, konnte sie nicht sagen. „Das macht es dann schwer, Gegenmaßnahmen zu ergreifen“, so Ogilvie.
Fortbildungspflicht für Ärzte
Deshalb fordert der DGBT auch, dass sich Ärzte für derartige Behandlungen fortbilden müssen. Dabei verweist die DGBT auf die eigenen Fortbildungsveranstaltungen. Hier würde leitliniengerechte Therapie vermittelt, die mit verschiedenen Fachgesellschaften abgestimmt worden seien. Aber auch im Beipackzettel müsse stehen, dass nur besonders qualifizierte Ärzte eine solche Unterspritzung vornehmen dürften.
In Kürze will die DGBT eine Aufklärungskampagne starten, die sich an Ärzte und Patienten richten soll. Angedacht ist eine Homepage, in der sich Patienten über qualifizierte Ärzte informieren können. Auch verstärkte Maßnahmen in Print und Online sollen zur Kampagne gehören.
Grundsätzlich, so die DGBT, sollte nur derjenige eine ästhetische Behandlung vornehmen, der auch weiß, was zu tun ist, wenn etwas schief geht.