Bayerns Kliniken

Fokus auf Qualität oder Quantität?

Bayerns Gesundheitsministerium fürchtet, dass die Krankenhausreform Kliniken einschränken könnte - und damit auch die Notfallversorgung auf dem Land.

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MÜNCHEN. Die Qualität der Versorgung soll bei der Krankenhausplanung in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Darauf hatte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits im Dezember in ihren Eckpunkten zur bevorstehenden Krankenhausreform verständigt.

Das Leistungsspektrum von Krankenhäusern im ländlichen Raum dürfe dadurch jedoch nicht "zu sehr" eingeschränkt werden, weil dann auch die Notfallversorgung gefährdet wäre, gab der Leiter der Krankenhausabteilung im Bayerischen Gesundheitsministerium, Herwig Heide, nun beim 16. Münchner Klinik Seminar 2015 zu bedenken.

Zwar könne ein wirklich breites Angebot nicht immer und überall vorgehalten werden, räumte Heide ein.

Viel wichtiger sei jedoch die Frage, ob auch in Zukunft überhaupt noch stationäre Leistungen im ländlichen Raum zur Verfügung stehen, oder ob nicht auch eine mindere Qualität in Kauf genommen werden sollte, um Versorgungslücken zu vermeiden.

"Flächendeckung und Erreichbarkeit dürfen nicht vernachlässigt werden", erklärte Heide.

Um die stationäre Versorgung im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten, könnten beispielsweise Sicherstellungszuschläge eine Lösung sein, meinte Heide.

Die in den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe genannten Kriterien für die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bis zum 31. März 2016 bundeseinheitliche Vorgaben erstellen soll, seien allerdings "zu eng", meinte Heide.

Da auch der Betrieb eines Krankenhauses durch das Grundgesetz geschützt ist, seien für eine "qualitätsorientierte" Planung gerichtsfeste Qualitätsindikatoren erforderlich, betonte er.

Deshalb könne der GBA auch nicht alleine darüber entscheiden, welche Qualität vergütungsrelevant sein soll.

Bereits jetzt werde die Strukturqualität bei der Krankenhausplanung berücksichtigt. Ungleich schwieriger sei es die Ergebnisqualität, die in der Regel einzelne Abteilungen betrifft und die in die Zukunft weist, mit belastbaren Qualitätsmessungen in die Krankenhausplanung einzubeziehen, erklärte Heide.

Krankenhäuser, die auf Dauer eine unzureichende Behandlungsqualität liefern, müssen nach Ansicht der Krankenkassen von der Versorgung ausgeschlossen werden, forderte der Chef der Techniker Krankenkassen (TK) in Bayern, Christian Bredl.

Ziel müsse der Abbau von Überversorgung sein. So sehe der bayerische Krankenhausplan eine durchschnittliche Bettenauslastung von 85 Prozent vor, tatsächlich seien die Kapazitäten seit Jahren jedoch nur zu 77 Prozent ausgelastet, so Bredl.

Notwendig seien außerdem flexible Versorgungsstrukturen mit einer Integration stationärer und ambulanter Leistungen. (sto)

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