Frist bis Ende Januar 2024
G-BA trifft Vorbereitungen für telefonische Krankschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss macht sich an die neue AU-Richtlinie. Ziel ist die dauerhafte Einführung der telefonischen Krankschreibung. Den Weg dafür hatte zuvor die Ampel frei gemacht.
Veröffentlicht:Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat damit begonnen, den gesetzgeberischen Auftrag umzusetzen, Ärztinnen und Ärzten regelhaft eine Krankschreibung von Patienten auch nach telefonischer Anamnese zu ermöglichen.
Am Donnerstag unternahm das Selbstverwaltungsgremium den ersten förmlichen Schritt und beschloss die Einleitung eines Beratungsverfahrens. Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hat der Gesetzgeber den G-BA damit beauftragt, in der AU-Richtlinie die telefonische Krankschreibung zu ermöglichen bei den Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen und bei Patienten, die in der jeweiligen ärztlichen Praxis bereits bekannt sind. Für die Umsetzung hat der Bundesausschuss bis Ende Januar 2024 Zeit.
Hecken: Werden Auftrag fristgerecht abarbeiten
Professor Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, versicherte in der Sitzung, dass man den Auftrag fristgerecht abarbeiten werde. Seine kritische Einstellung zu dem Gesetzesauftrag verbarg Hecken nicht – unter anderem mit Blick auf die Rekordwerte, die die gesetzlichen Kassen bei den Krankenstandsmeldungen vermelden.
In Bezug auf intensivmedizinische telemedizinische Visiten verzichtete der G-BA am Donnerstag darauf, eine Änderung der Zentrumsregelungen zu beschließen. Diese sollen nun spätestens in der übernächsten Sitzung erfolgen. Bis dahin will sich das Gremium noch einmal besonders mit den Anforderungen beschäftigten, die an Krankenhäuser gestellt werden, die eine telemedizinische Beratung in Anspruch nehmen wollen. (juk)