Zahnmedizin

GBA erweitert Leistungen für Kinder

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BERLIN. Kinder haben künftig einen umfassenderen Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag beschlossen.

Um das Auftreten frühkindlicher Karies zu reduzieren, werden erstmals Kleinkinder unter drei Jahren einbezogen.

Die wichtigsten Neuerungen:

- Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können künftig bereits ab dem sechsten Lebensmonat in Anspruch genommen werden. Bislang ist dies erst für Kinder ab dem dritten Lebensjahr vorgesehen.

- Bei den neu eingeführten Untersuchungen vor dem 34. Lebensmonat soll der Zahnarzt die Betreuungspersonen zum Beispiel auch über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären und in der Anamnese die Anwendung von Fluoridierungsmitteln wie Zahnpasta erfragen.

- Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung wird für Kinder zwischen dem sechsten und dem 34. Lebensmonat Kassenleistung. Der neue Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr. (chb)

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Peter Friemelt 18.01.201916:41 Uhr

Patientenvertretung im G-BA: Frühkindliche Karies – Chancen vertan – Versorgungschaos befürchtet

Berlin, 17.01.2019. Die Patientenvertretung sieht das kritisch, wie diese Mitteilung zeigt:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im heutigen Plenum die Neufassung der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten beschlossen.
Aus Sicht der Patientenvertretung verfehlen die Neuregelungen mit der Schaffung neuer Zahnvorsorge-Untersuchungen die eigentliche Zielgruppe und das eigentliche Ziel, nämlich frühkindliche Karies zu verhindern. Neben der etablierten Gruppenprophylaxe und den kinderärztlichen Untersuchungen (Gelbes Heft) sollen Eltern nun auch noch zusätzlich regel-mäßig ab dem 6. Lebensmonat mit ihrem Kind zum Zahnarzt gehen.
„Damit wurde leider ein Beispiel für das Präventionsdilemma geschaffen“, so Prof. Raimund Geene, ständiger Patientenvertreter im Unterausschuss Methodenbewertung. „Wir wissen, dass in einigen Familien mit besonderer Sozialstruktur Karies häufiger ist und zudem die Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen hier geringer ausfällt.“ Die Patientenvertretung fordert daher die Stärkung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen als Gruppenprophylaxe. Die Betreuungsquote von Kindern steigt im Krippenalter immer weiter an und damit kommt den Kindertagesstätten hier eine zentrale Rolle zu.
Außerdem betonte die Patientenvertretung in den Beratungen die bereits erfolgten Überarbeitungen der etablierten U-Untersuchungen in der Kinderarztpraxis. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt berät hier Eltern zur Mundhygiene als auch zur zahnschonenden Ernährung und schaut Kindern ab einem halben Jahr in den Mund. Zeigen sich Auffälligkeiten an Zäh-nen oder Schleimhaut überweist der Kinderarzt die Familie zum Zahnarzt. „Der Ansatz über den Kinderarzt hat den Vorteil, dass hier eine hohe Inanspruchnahme gewährleistet ist. Da-mit erreichen wir auch diejenigen, die es insbesondere brauchen und die ohne Hinweise durch den Kinderarzt nicht in eine Zahnarztpraxis gehen. Zudem wird auch noch die jodhaltige Salzaufnahme propagiert“, so Prof. Raimund Geene. Mit den Neuregelungen wurden nun parallele Strukturen aus Vorsorgeuntersuchungen geschaffen anstatt die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Zahnärzten zu stärken.
Die Beratungen im G-BA gehen auf das Präventionsgesetz aus 2015 zurück. Darin wurde dem G-BA die Aufgabe zugesprochen, das Nähere zur Ausgestaltung der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zur Vermeidung von frühkindlichen Karies zu regeln.
Ansprechpartner: Prof. Raimund Geene, DAG SHG, raimund.geene@charite.de, Tel: 0173-2903232

Peter Friemelt, Patientenvertreter im G-BA

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